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Regelmäßig fehlt es an einem berechtigten Interesse des Schuldners, eine Unterwerfungserklärung zur konkreten Verletzungsform mit einem „Sofern-Hinweis“ (sofern den Werbeaussagen nicht folgender Hinweis vorausgeht ...) einzuschränken.
 
Regelmäßig fehlt es an einem berechtigten Interesse des Schuldners, eine Unterwerfungserklärung zur konkreten Verletzungsform mit einem „Sofern-Hinweis“ (sofern den Werbeaussagen nicht folgender Hinweis vorausgeht ...) einzuschränken.
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OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12
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Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.
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Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
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==Studien==
 
==Studien==
 
[http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21053038] ''Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print]
 
[http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21053038] ''Clin Rheumatol. 2010 Oct 30. [Epub ahead of print]
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