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==von Hamer betriebene Kliniken (Einzelheiten siehe [[Hamer-Kliniken]])==
 
==von Hamer betriebene Kliniken (Einzelheiten siehe [[Hamer-Kliniken]])==
 
RG Hamer hat mehrere Praxen oder kleinere Kliniken in alleiniger Verantwortung und als einziger dort tätiger Arzt geleitet. Er hatte dabei die Gelegenheit seine Hypothesen an Patienten im Rahmen der deutschen Therapiefreiheit und geltender Gesetzesregelungen zu erproben da es keinerlei Verbot bezüglich der GNM (zumindest in Deutschland) gibt. Eine Anfrage von GNM-Anhängern des Internetauftritts [[Faktuell]] bei mehreren Ärztekammern ergab keinerlei Hinweis auf ein Verbot <ref>http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background344.shtml</ref>.  
 
RG Hamer hat mehrere Praxen oder kleinere Kliniken in alleiniger Verantwortung und als einziger dort tätiger Arzt geleitet. Er hatte dabei die Gelegenheit seine Hypothesen an Patienten im Rahmen der deutschen Therapiefreiheit und geltender Gesetzesregelungen zu erproben da es keinerlei Verbot bezüglich der GNM (zumindest in Deutschland) gibt. Eine Anfrage von GNM-Anhängern des Internetauftritts [[Faktuell]] bei mehreren Ärztekammern ergab keinerlei Hinweis auf ein Verbot <ref>http://www.faktuell.de/Hintergrund/Background344.shtml</ref>.  
Dennoch fordern er und Anhänger seiner Lehre immer wieder derartige experimentelle Behandlungsmöglichkeiten trotz der fehlenden Approbation, und trotz der bislang enttäuschenden Ergebnisse an Patienten erproben zu können. Anfang 2007 scheiterte der Versuch des Braunschweiger Arztes Volker Engelhardt (übrigens: ein [[Airnergy]]anwender) über ein GNM-Thema durch eine experimentelle Arbeit über die Anwendung der Neuen Medizin bei 20 Krebspatienten zu promovieren an der Ablehnung eines Göttinger Radiologen <ref>http://www.laborjournal.de/rubric/archiv/editorials/214.html</ref><ref>www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2006/20061005_Hamer_an_Froemmel.htm</ref>.  
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Dennoch fordern er und Anhänger seiner Lehre immer wieder derartige experimentelle Behandlungsmöglichkeiten trotz der fehlenden Approbation, und trotz der bislang enttäuschenden Ergebnisse an Patienten erproben zu können. Anfang 2007 scheiterte der Versuch des Braunschweiger Arztes Volker Engelhardt (übrigens: ein [[Airnergy]]anwender) über ein GNM-Thema durch eine experimentelle Arbeit über die Anwendung der Neuen Medizin bei 20 Krebspatienten zu promovieren an der Ablehnung eines Göttinger Radiologen <ref>http://www.laborjournal.de/rubric/archiv/editorials/214.html</ref><ref>www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2006/20061005_Hamer_an_Froemmel.htm</ref><ref>Zitat Hamer-Brief: Betreuung einer Dissertation des Arztes Volker Engelhardt  Adolfstr. 58
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38 102 Braunschweig  Thema: Therapeutische Betreuung von 20 Patienten mit sog. Bronchial-Ca =
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Bronchial-Atelektase nach der Germanischen Neuen Medizin am Klinikum der Universität Göttingen unter Mitwirkung von Prof. Krabbe (Rö-Diagnostik)</ref>.  
 
Hamer selbst beruft sich nur sehr ungerne auf seine Erfahrungen in eigenen Kliniken und nennt vor allem keinerlei statistisch verwertbare oder seriöse Daten oder genaue Behandlungsergebnisse. Lediglich zu der in Burgau geführten Einrichtung, die er zusammen mit Ärzten betrieb, verweist er auf die österreichische Staatsanwaltschaft, die pauschale auf 100 gerundete Zahlen zu Patientenakten aus seinem Burgauer Beratungszentrum (Österreich) ermittelt haben sollen. Die von Hamer gegebenen Hinweise zur österreichischen Staatsanwaltschaft, die seinerzeit gegen ihn ermittelte, lassen sich jedoch nicht unabhängig prüfen, da die entsprechenden Zahlen nicht veröffentlicht wurden. Die entsprechenden Angaben von Hamer sind daher als nicht bestätigt anzusehen, es bleibt auch unklar, ob sich die besagten Unterlagen tatsächlich auf schwerkranke einzelne Patienten oder auf Beratungstermine beziehen.
 
Hamer selbst beruft sich nur sehr ungerne auf seine Erfahrungen in eigenen Kliniken und nennt vor allem keinerlei statistisch verwertbare oder seriöse Daten oder genaue Behandlungsergebnisse. Lediglich zu der in Burgau geführten Einrichtung, die er zusammen mit Ärzten betrieb, verweist er auf die österreichische Staatsanwaltschaft, die pauschale auf 100 gerundete Zahlen zu Patientenakten aus seinem Burgauer Beratungszentrum (Österreich) ermittelt haben sollen. Die von Hamer gegebenen Hinweise zur österreichischen Staatsanwaltschaft, die seinerzeit gegen ihn ermittelte, lassen sich jedoch nicht unabhängig prüfen, da die entsprechenden Zahlen nicht veröffentlicht wurden. Die entsprechenden Angaben von Hamer sind daher als nicht bestätigt anzusehen, es bleibt auch unklar, ob sich die besagten Unterlagen tatsächlich auf schwerkranke einzelne Patienten oder auf Beratungstermine beziehen.
  
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