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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Ephedrin und Pseudoephedrin sind Grundstoffe für die Synthese des in Anlage II des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – [http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/index.html BtMG]) eingetragene Betäubungsmittel N-Methylamphetamin („Crystal“), einer Droge mit hohem Potential für Sucht und körperliche Schäden, wird die Abgabe in Deutschland durch das [http://www.gesetze-im-internet.de/g_g_2008/index.html Grundstoffüberwachungsgesetz] eingeschränkt.
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Ephedrin und Pseudoephedrin sind Grundstoffe für die Synthese des in Anlage II des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz – [http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/index.html BtMG]) eingetragene Betäubungsmittel N-Methylamphetamin („Crystal“), einer Droge mit hohem Potential für Sucht und körperliche Schäden. Daher wird die Abgabe in Deutschland durch das [http://www.gesetze-im-internet.de/g_g_2008/index.html Grundstoffüberwachungsgesetz] eingeschränkt.
    
Vor allem wegen der bronchienerweiternden Wirkung und der damit einhergehenden verbesserten Sauerstoffaufnahme wurde Ephedra vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als Dopingmittel eingestuft. Daher ist die Einnahme von Ephedrin im Zusammenhang mit sportlichen Wettkämpfen verboten.<ref>[http://www.wada-ama.org/rtecontent/document/2009_Prohibited_List_ENG_Final_20_Sept_08.pdf The World Anti-Doping Code: The 2009 Prohibited List, International Standard.] S. 7–8.</ref>
 
Vor allem wegen der bronchienerweiternden Wirkung und der damit einhergehenden verbesserten Sauerstoffaufnahme wurde Ephedra vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) als Dopingmittel eingestuft. Daher ist die Einnahme von Ephedrin im Zusammenhang mit sportlichen Wettkämpfen verboten.<ref>[http://www.wada-ama.org/rtecontent/document/2009_Prohibited_List_ENG_Final_20_Sept_08.pdf The World Anti-Doping Code: The 2009 Prohibited List, International Standard.] S. 7–8.</ref>
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