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Die Interessen der Nahrungsergänzungsmittelindustrie werden in Deutschland vom Lobby-Verband "NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten" (derzeitiger Präsident: Manfred Scheffler, auch geschäftsführender Gesellschafter der Firma Plantafood) vertreten. Der Verband ist unter der Parole "Freiheit für gesunde Nahrung" im Internet präsent. Eines seiner Ziele ist die "Abschaffung von Abmahnvereinen, und der Verbraucherschutz solle in den Händen eines Instituts sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen)".
 
Die Interessen der Nahrungsergänzungsmittelindustrie werden in Deutschland vom Lobby-Verband "NEM Verband mittelständischer europäischer Hersteller und Distributoren von Nahrungsergänzungsmitteln & Gesundheitsprodukten" (derzeitiger Präsident: Manfred Scheffler, auch geschäftsführender Gesellschafter der Firma Plantafood) vertreten. Der Verband ist unter der Parole "Freiheit für gesunde Nahrung" im Internet präsent. Eines seiner Ziele ist die "Abschaffung von Abmahnvereinen, und der Verbraucherschutz solle in den Händen eines Instituts sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen)".
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Zu den am meisten verkauften Nahrungsergänzungsmitteln gehören:
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*Schlankheitsmittel
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*Anti-Aging und Potenzmittel
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*Nahrungsergänzungsmittel mit Zielgruppe Sportler
 
==Definition==
 
==Definition==
 
In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel, für die das LFGB, das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen, die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt.
 
In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich gesehen Lebensmittel, für die das LFGB, das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch, gilt. Bei NEM handelt es sich genauer um Lebensmittel mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die dazu bestimmt sind die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Es sind Produkte in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen, die in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht werden. Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) [http://www.gesetze-im-internet.de/nemv/index.html] aufgeführt.
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