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Neben den oben genannten Elementen sollen die Patienten unter dem Stichwort "LnB health" auch bestimmte [[Nahrungsergänzungsmittel]] einnehmen sowie [[Entschlacken|Maßnahmen zur Entgiftung]] von "Fremdmolekülen" durchführen. Auch wird der Erzählung gefolgt, es gebe labortechnisch nicht nachweisbare so genannte [[Übersäuerung]]en, die behandlungsbedürftig seien. Die hier gemeinte Übersäuerung ist dabei nicht mit der in der Medizin bekannten Azidose zu verwechseln.
 
Neben den oben genannten Elementen sollen die Patienten unter dem Stichwort "LnB health" auch bestimmte [[Nahrungsergänzungsmittel]] einnehmen sowie [[Entschlacken|Maßnahmen zur Entgiftung]] von "Fremdmolekülen" durchführen. Auch wird der Erzählung gefolgt, es gebe labortechnisch nicht nachweisbare so genannte [[Übersäuerung]]en, die behandlungsbedürftig seien. Die hier gemeinte Übersäuerung ist dabei nicht mit der in der Medizin bekannten Azidose zu verwechseln.
 
==Erfolgreiches Abmahnverfahren 2022==
 
==Erfolgreiches Abmahnverfahren 2022==
Wie Medwatch im April 2022 meldete, dürfen Liebscher und Bracht in Zukunft einige Aussagen mehr treffen. Die „Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH“ mit Sitz in Bad Homburg unterzeichnete eine Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Bracht darf sich als studierter Wirtschaftsingenieur auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nummer 1“ nennen. Die abgemahnten Werbeaussagen verstießen gegen die Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und das Heilmittelwerbegesetz.
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Wie Medwatch im April 2022 meldete, dürfen Liebscher und Bracht in Zukunft einige Aussagen nicht mehr treffen. Die „Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH“ mit Sitz in Bad Homburg unterzeichnete eine Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Bracht darf sich als studierter Wirtschaftsingenieur auch nicht mehr „Schmerzspezialist Nummer 1“ nennen. Die abgemahnten Werbeaussagen verstießen gegen die Nahrungsergänzungsmittel- und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und das Heilmittelwerbegesetz.
    
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