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*"Landgericht Hildesheim – Irreführende Indikationsangaben in Heilpraktikerwerbung<br>Eine Heilpraktikerin hatte im Internet für eine "SanaZon-Therapie" geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und Gespräch beruht und die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält. Für diese Therapie hatte sie in ihrer Werbung verschiedene Anwendungsgebiete angegeben, u.a. Herz-Kreislauf-Leiden, Schlaganfälle, Thrombosen und Augenkrankheiten. Das Landgericht Hildesheim untersagte der Heilpraktikerin die Werbung mit den betreffenden Anwendungsgebieten, da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass die von der Heilpraktikerin beworbene Therapie die genannten Krankheiten heilen oder lindern kann. Grundlage für das Verbot ist § 3 Ziffer 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist eine Werbung irreführend, mit der Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Die Heilpraktikerin hatte angeboten, in ihrer Werbung den einschränkenden Zusatz zu veröffentlichen, dass ihre Therapie und Methoden schulmedizinisch nicht gesichert seien. Das Gericht stellte fest, dass ein derartiger Zusatz nichts an der Unzulässigkeit der verbotenen Angaben ändern würde. (Urteil 11 O 19/09 vom 04.11.2009)"
 
*"Landgericht Hildesheim – Irreführende Indikationsangaben in Heilpraktikerwerbung<br>Eine Heilpraktikerin hatte im Internet für eine "SanaZon-Therapie" geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und Gespräch beruht und die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält. Für diese Therapie hatte sie in ihrer Werbung verschiedene Anwendungsgebiete angegeben, u.a. Herz-Kreislauf-Leiden, Schlaganfälle, Thrombosen und Augenkrankheiten. Das Landgericht Hildesheim untersagte der Heilpraktikerin die Werbung mit den betreffenden Anwendungsgebieten, da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass die von der Heilpraktikerin beworbene Therapie die genannten Krankheiten heilen oder lindern kann. Grundlage für das Verbot ist § 3 Ziffer 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist eine Werbung irreführend, mit der Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Die Heilpraktikerin hatte angeboten, in ihrer Werbung den einschränkenden Zusatz zu veröffentlichen, dass ihre Therapie und Methoden schulmedizinisch nicht gesichert seien. Das Gericht stellte fest, dass ein derartiger Zusatz nichts an der Unzulässigkeit der verbotenen Angaben ändern würde. (Urteil 11 O 19/09 vom 04.11.2009)"
 
*"SanaZon® kann das Blut zurück in einen besseren Zustand entwickeln und sorgt so für eine effektivere Behandlung durch eine bessere Fließfähigkeit des Blutes.<br>Ein anschaulicher Vergleich: Versuchen Sie bitte einmal Honig durch einen Strohhalm zu saugen. Es wird Ihnen wahrscheinlich kaum gelingen. Ähnlich verhält es sich mit der Pumpleistung unseres Herzens bei belastetem Blut." (Quelle: www.sanazon.de/1-0-Home.html)
 
*"SanaZon® kann das Blut zurück in einen besseren Zustand entwickeln und sorgt so für eine effektivere Behandlung durch eine bessere Fließfähigkeit des Blutes.<br>Ein anschaulicher Vergleich: Versuchen Sie bitte einmal Honig durch einen Strohhalm zu saugen. Es wird Ihnen wahrscheinlich kaum gelingen. Ähnlich verhält es sich mit der Pumpleistung unseres Herzens bei belastetem Blut." (Quelle: www.sanazon.de/1-0-Home.html)
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==Zitate bei Jameda==
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*Sabine Linek
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Heilpraktikerin
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Praxen (3)
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Verifiziert
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12. Juni 2023
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Standort: Naturheilpraxis Gifhorn Sabine Linek ...mehr
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Sehr freundliches, nettes Team! Zeitnahe Termine und nach 7 von 10 Sanazonbehandlungen, kombiniert mit der Laserlichttherapie schon deutliche Verbesserung.
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*Verifiziert
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31. Oktober 2021
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Standort: Naturheilpraxis Gifhorn Sabine Linek
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Ich kam zu Frau Liinek mit Rückenproblemen. Ich bekam viele Spriitzen, aber ich kannte nicht die Inhaltstoffe. Nachdem keinerlei Besserung eingetreten ist, war die Antwort ich sollte Geduld haben.
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*Verifiziert
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14. Oktober 2020
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Standort: Naturheilpraxis Gifhorn Sabine Linek
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Anfang des Jahres 2020 war ich zu einer Diagnostik und Behandlung in der Praxis Linek in Gifhorn. In den Wochen danach, während der Einnahme der verordneten Mittel zuhause, bekam ich einen dicken Bauch. Der MRT Befund ergab beidseitigen Eierstockkrebs mit Metastasen in Knochen, Lymphen und Bauchfell. Die wenige Wochen zuvor durchgeführte Dunkelfeldmikroskopie hat von dieser Erkrankung nichts wahrgenommen. Nach meiner Einschätzung bin ich in der Praxis krass falsch untersucht und behandelt worden. Zusätzlich ist mir wertvolle Zeit verloren gegangen. Ich kann die Arbeitsweise auf keinen Fall weiter empfehlen.
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*Verifiziert
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30. August 2020
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Standort: Naturheilpraxis Gifhorn Sabine Linek
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Im Oktober 2019 versuchte ich meine Krebserkrankung nach vielversprechenden Videos von Frau Linek einem Heilungserfolg zuzuführen. Auch wollte ich abklären lassen ob nicht zusätzlich Borreliose vorliegt! Die Therapeuten(innen) waren zwar bemüht aber weder bekam ich eine aufschlussreiche und im Rückblick auch glaubwürdige Diagnose noch konnte ich danach in irgendeiner Form eine Verbesserung wahrnehmen eher das Gegenteil! Ich habe 2 Dunkelfeldmikrosk. Und 10 Behandlungen in Bad Griesbach erhalten
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*Verifiziert
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12. August 2020
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Standort: Naturheilpraxis Gifhorn Sabine Linek
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2x Tumor und nix gesehen, gingen auch nicht weg durch mehrere Behandlungen ihrer Assistenten. Dafür eine Preissteigerung von 25% bei der letzten Behandlung, obwohl weniger Ozon. Frau linek ist nicht persönlich für ihre Patienten da, dafür eine gute rehorikerin und Geschäftsfrau.
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*Verifiziert
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14. Februar 2020
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Standort: Naturheilpraxis Gifhorn Sabine Linek
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Da Frau Linek in Deutschland 3 Praxen betreibt (ist das eigentlich rechtlich zulässig?), meidet sie offenbar Gifhorn. So muss der Patient mit der B-Mannschaft an Heilpraktikerinnen zufrieden sein, weil er dies nicht weiß. Bei mir saßen die Damen zwar selbstgefällig vor dem Analyse-Bildschirm, es ist ihnen aber nicht gelungen, meine Krankheit zu entdecken. Die verordneten Spritzen sind völlig überteuert, wie ein befreundeter Apotheker nach seiner Recherche mitteilte. Die sogenannte individuelle Medikamentation ist bereits schriftlich auf dem Rezept aufgedruckt (so viel zur individuellen, persönlichen Verordnung - hahaha). Der Patient ist außer zum Bezahlen nicht interessant. Zehn Mal war ich zur Injektion da, nur einmal wurde ich gefragt, wie es mir geht.
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Die ganze Prozedur hat weit über €2.000 gekostet und gar nichts gebracht. Hüten sie sich vor den Heilungsversprechungen und verwenden sie das Geld lieber für andere Dinge.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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