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Im Juli 2016 wurde Süss - wie erwartet - von Detlef Dohmen und Hanns-Ulrich Gaedke angezeigt (Aktenzeichen 3 U 57/16 W). Ihm wurde zur Last gelegt, gegen den österreichischen Strafrechtsparagraphen § 111 (2) ([https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(%C3%96sterreich_und_Liechtenstein) ''Üble Nachrede'']) verstoßen zu haben. Straffreiheit herrscht laut Bestimmungen dieses Paragraphen, wenn Anschuldigungen (wie hier ''Betrug'') in der Sache zutreffen und die Behauptung sich als wahr erweist. Ein erster Verhandlungstag fand am 17. November 2016 statt. Der Richter des Landesgericht Linz beauftragte einen Gutachter, der zum Auftriebskraftwerk ein Gutachten verfassen soll. Im Verlauf des ersten Prozesstages wurde durch die Klägerseite bekannt, dass seit Erfindung ein einziges Auftriebskraftwerk verkauft worden und ein zweites im Bau sei, dessen Fertigstellung allerdings von der Finanzierung abhänge. In der Vergangenheit hatte Rosch völlig andere Verkaufszahlen genannt und über mehrere Verkäufe (hauptsächlich im Ausland) berichtet.
 
Im Juli 2016 wurde Süss - wie erwartet - von Detlef Dohmen und Hanns-Ulrich Gaedke angezeigt (Aktenzeichen 3 U 57/16 W). Ihm wurde zur Last gelegt, gegen den österreichischen Strafrechtsparagraphen § 111 (2) ([https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede_(%C3%96sterreich_und_Liechtenstein) ''Üble Nachrede'']) verstoßen zu haben. Straffreiheit herrscht laut Bestimmungen dieses Paragraphen, wenn Anschuldigungen (wie hier ''Betrug'') in der Sache zutreffen und die Behauptung sich als wahr erweist. Ein erster Verhandlungstag fand am 17. November 2016 statt. Der Richter des Landesgericht Linz beauftragte einen Gutachter, der zum Auftriebskraftwerk ein Gutachten verfassen soll. Im Verlauf des ersten Prozesstages wurde durch die Klägerseite bekannt, dass seit Erfindung ein einziges Auftriebskraftwerk verkauft worden und ein zweites im Bau sei, dessen Fertigstellung allerdings von der Finanzierung abhänge. In der Vergangenheit hatte Rosch völlig andere Verkaufszahlen genannt und über mehrere Verkäufe (hauptsächlich im Ausland) berichtet.
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Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches [[Pepetuum Mobile]] der 1. Art handele. Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete Beryrilliumchlorid-Magneten sich abnutzten und regelmässig ausgetauscht werden müssten.
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Ein vom Gericht beauftragter Gutachter kam im März 2017 zum Ergebnis, dass es sich beim Rosch Auftriebskraftwerk um ein physikalisch unmögliches [[Pepetuum Mobile]] der 1. Art handele.<ref>https://www.psiram.com/ge/index.php/Datei:Rosch_Gutachten_Schmid_2017.pdf</ref> Einzige Einschränkung wäre eine (bislang unbekannte) Nutzung von Magneten zur Energieerzeugung. Rosch hatte in einem Schreiben dem Gutachter mitgeteilt, dass verwendete Beryrilliumchlorid-Magneten sich abnutzten (BeCl2 --> Be + Cl2) und regelmässig ausgetauscht werden müssten.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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