Richtwerte stellen Empfehlungen dar und sind nicht verbindlich. Sie werden in der Regel von Fachbehörden und Fachgremien entwickelt und sind z.B. toxikologisch begründet. Sie haben den Charakter eines vorausgenommenen Gutachtens. Die Überschreitung eines Richtwertes ist zwar an sich ein strafloses Vergehen, die Beweislast kehrt sich aber um. Bei Überschreiten eines Richtwertes liegt die Beweislast nicht mehr bei der geschädigten Person.

Richtwerte können zu unterschiedlichen Zwecken konzipiert werden. Es kann sich um Vorsorgewerte zum vorsorglichen Schutz handeln, aber auch um Eingreifwerte zur Gefahrenabwehr, die ein sofortiges Handeln erfordern.

Ein technischer Richtwert beschreibt eine gerätetechnische Nachweisgrenze.