Referenzwerte haben die geringste Verbindlichkeit. Sie stellen Hintergrundwerte, Vergleichswerte oder Normalwerte bei durchschnittlicher und ubiquitärer Belastung dar. Sie dienen dazu, sich einen Überblick über die allgemeine Belastung zu verschaffen. Ein Überschreiten dieser Werte zeigt in der Regel eine Zusatzbelastung an, ist aber meistens ohne toxikologische Relevanz.

Sind Referenzwerte auf der Basis toxikologischer oder regulatorischer Erwägungen festgelegt worden, spricht man meist von Beurteilungswerten oder Orientierungswerten. Charakteristische Beispiele von Referenzwerten sind in den Berichten von Umweltsurveys enthalten.