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==Nähe zur Reichsbürgerbewegung==
 
==Nähe zur Reichsbürgerbewegung==
 
Der Name von Ralph Thomas Niemeyer taucht im Zusammenhang mit der [[Reichsbürger]]organisation "verfassungsklärende Versammlung" auf. Er bezeichnet sich selbst als "Vorsitzender des Deutschlandkongresses 1989-2021". Texte von Niemeyer erscheinen dazu in Publikationen von "Demokratischer Widerstand" von [[Anselm Lenz]]. Ein Zitat von Niemeyer:
 
Der Name von Ralph Thomas Niemeyer taucht im Zusammenhang mit der [[Reichsbürger]]organisation "verfassungsklärende Versammlung" auf. Er bezeichnet sich selbst als "Vorsitzender des Deutschlandkongresses 1989-2021". Texte von Niemeyer erscheinen dazu in Publikationen von "Demokratischer Widerstand" von [[Anselm Lenz]]. Ein Zitat von Niemeyer:
:''..RECHTSSTAAT BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND?<br>KOMMENTAR von Ralph T. Niemeyer, Vorsitzender des »Deutschlandkongresses« 1989-2021 ...
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:''..RECHTSSTAAT BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND?<br>KOMMENTAR von Ralph T. Niemeyer, Vorsitzender des »Deutschlandkongresses« 1989-2021 ... Deshalb hatte ich bereits am 11. Februar 1990 als Vorsitzender des Deutschlandkongresses, welchen wir am 7. Oktober 1989 in Berlin, Hauptstadt der DDR und am 10. November 1989 in Bonn-Bad Godesberg gegründet hatten, die Verfassunggebende Versammlung für das gesamte Deutschland ausgerufen. Dies tat ich nach S.H.A.E.F.-Gesetz Nr. 52, Artikel 1 vom 12. September 1944 für Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, da diese, zumindest zu dem Zeitpunkt noch, völkerrechtlich unstrittig galten. Und dies tat ich nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Helmut Kohl, in welchem er den Satz sprach: »Es wird eine neue Verfassung zu schaffen sein.«<br>Dies wurde so gesendet von ARD und ZDF. Auch der Präsident der UdSSR, Michail S. Gorbatschow bestätigte mir in zwei Interviews zum einen, dass er von Kohl gehört habe, dass eine neue Verfassung erarbeitet werden würde und zum anderen, dass die Sowjetunion einen Friedensvertrag angeboten habe.<br>ALLIIERTE HOHEITSRECHTE<br>
Deshalb hatte ich bereits am 11. Februar 1990 als Vorsitzender des Deutschlandkongresses, welchen wir am 7. Oktober 1989 in Berlin, Hauptstadt der DDR und am 10. November 1989 in Bonn-Bad Godesberg gegründet hatten, die Verfassunggebende Versammlung für das gesamte Deutschland ausgerufen. Dies tat ich nach S.H.A.E.F.-Gesetz Nr. 52, Artikel 1 vom 12. September 1944 für Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937, da diese, zumindest zu dem Zeitpunkt noch, völkerrechtlich unstrittig galten. Und dies tat ich nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Helmut Kohl, in welchem er den Satz sprach: »Es wird eine neue Verfassung zu schaffen sein.«<br>Dies wurde so gesendet von ARD und ZDF. Auch der Präsident der UdSSR, Michail S. Gorbatschow bestätigte mir in zwei Interviews zum einen, dass er von Kohl gehört habe, dass eine neue Verfassung erarbeitet werden würde und zum anderen, dass die Sowjetunion einen Friedensvertrag angeboten habe.<br>ALLIIERTE HOHEITSRECHTE<br>
      
Was aber gilt denn heute? Am 17. Juli 1990 war ich bei den Verhandlungen in Paris zum »Zwei plus Vier-Vertrag« anwesend und bekam so mit, wie US-Außenminister James Baker den BRD-und DDR-Außenministern Hans-Dietrich Genscher und Markus Meckel mitteilte, dass neben der Aufhebung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auch der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 18. Juli 1990 um 0 Uhr gestrichen werde.<br>Streng genommen – und so muß man es ja in rechtlichen Fragen machen, auch wenn oft Menschen meinen, das Völkerrecht sei schwammig – war nach diesem Zeitpunkt kein Bundestag, keine Volkskammer und keine deutsche Regierung mehr berechtigt, staats- und völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen. Ich fragte BRD-Außenminister Genscher dazu unmittelbar nach dem Treffen mit Außenminister Baker, aber dieser wiegelte ab: Das sei nur symbolisch zu verstehen, das vereinte Deutschland werde völlig souverän sein.<br>Dies kann aber aus mehreren Gründen nicht zutreffen, denn nicht nur gilt laut der Fußnoten zum »Zwei plus Vier-Vertrag« nach wie vor das NATO-Truppenstatut von 1957 weiter, sondern auch die S.H.A.E.F.-Gesetze (die Gesetze des alliierten Oberkommandos), die nur als »suspendiert« gelten. Und zwar solange die Bundesrepublik Deutschland nicht den Weg der Gewaltenteilung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Föderalismus verlässt. Alle drei Bedingungen für die Suspendierung sind durch das »Infektionsschutzgesetz«, insbesondere durch Paragraph 28 b, spätestens seit dem 22. April 2021 nicht mehr erfüllt, womit die Alliierten wieder die Hoheitsrechte ausüben könnten.<br>Aber: Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« galt schon vorher nicht mehr. Mit der Streichung des Artikels 23 GG zum 18. Juli 1990 – womit man sicherstellen wollte, dass »nur« die DDR und nicht eventuell noch andere Gebiete des alten Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 jenseits der Oder-Neiße-Linie »beitreten« würden – ist vermutlich aus Versehen eingetreten, was sich kein noch so irrer »Reichsbürger« hätte zusammenphantasieren können: Der Geltungsbereich des »Grundgesetzes« ist weggefallen.. ..Mich beschwichtigten beide immer wieder, dass das vereinte Deutschland ja souverän sein werde, aber meine Frage nach der Verfassung für Deutschland wurde plötzlich immer mit Verweis auf den »Zwei plus Vier-Vertrag« abgebügelt. Dabei ist auch nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung von 1910 ein »Grundgesetz« stets nur ein Provisorium auf Zeit und keine Verfassung. Auch wenn ich mir dieses inhaltlich durchaus wünschen würde. Deshalb ist in Artikel 146 GG geregelt, daß eine Deutsche Verfassung in freier Selbstbestimmung zu schaffen ist.. ..Da die BRD ihre verfassungsrechtliche Hoheit ausdrücklich auf den Geltungsbereich des »Grundgesetzes« bezog, ist von den USA durch Streichung des Artikels 23 GG die Bundesrepublik Deutschland am 18. Juli 1990 de jure, gleichwohl nicht de facto, aufgelöst worden.
 
Was aber gilt denn heute? Am 17. Juli 1990 war ich bei den Verhandlungen in Paris zum »Zwei plus Vier-Vertrag« anwesend und bekam so mit, wie US-Außenminister James Baker den BRD-und DDR-Außenministern Hans-Dietrich Genscher und Markus Meckel mitteilte, dass neben der Aufhebung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik auch der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 18. Juli 1990 um 0 Uhr gestrichen werde.<br>Streng genommen – und so muß man es ja in rechtlichen Fragen machen, auch wenn oft Menschen meinen, das Völkerrecht sei schwammig – war nach diesem Zeitpunkt kein Bundestag, keine Volkskammer und keine deutsche Regierung mehr berechtigt, staats- und völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen. Ich fragte BRD-Außenminister Genscher dazu unmittelbar nach dem Treffen mit Außenminister Baker, aber dieser wiegelte ab: Das sei nur symbolisch zu verstehen, das vereinte Deutschland werde völlig souverän sein.<br>Dies kann aber aus mehreren Gründen nicht zutreffen, denn nicht nur gilt laut der Fußnoten zum »Zwei plus Vier-Vertrag« nach wie vor das NATO-Truppenstatut von 1957 weiter, sondern auch die S.H.A.E.F.-Gesetze (die Gesetze des alliierten Oberkommandos), die nur als »suspendiert« gelten. Und zwar solange die Bundesrepublik Deutschland nicht den Weg der Gewaltenteilung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Föderalismus verlässt. Alle drei Bedingungen für die Suspendierung sind durch das »Infektionsschutzgesetz«, insbesondere durch Paragraph 28 b, spätestens seit dem 22. April 2021 nicht mehr erfüllt, womit die Alliierten wieder die Hoheitsrechte ausüben könnten.<br>Aber: Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« galt schon vorher nicht mehr. Mit der Streichung des Artikels 23 GG zum 18. Juli 1990 – womit man sicherstellen wollte, dass »nur« die DDR und nicht eventuell noch andere Gebiete des alten Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 jenseits der Oder-Neiße-Linie »beitreten« würden – ist vermutlich aus Versehen eingetreten, was sich kein noch so irrer »Reichsbürger« hätte zusammenphantasieren können: Der Geltungsbereich des »Grundgesetzes« ist weggefallen.. ..Mich beschwichtigten beide immer wieder, dass das vereinte Deutschland ja souverän sein werde, aber meine Frage nach der Verfassung für Deutschland wurde plötzlich immer mit Verweis auf den »Zwei plus Vier-Vertrag« abgebügelt. Dabei ist auch nach Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung von 1910 ein »Grundgesetz« stets nur ein Provisorium auf Zeit und keine Verfassung. Auch wenn ich mir dieses inhaltlich durchaus wünschen würde. Deshalb ist in Artikel 146 GG geregelt, daß eine Deutsche Verfassung in freier Selbstbestimmung zu schaffen ist.. ..Da die BRD ihre verfassungsrechtliche Hoheit ausdrücklich auf den Geltungsbereich des »Grundgesetzes« bezog, ist von den USA durch Streichung des Artikels 23 GG die Bundesrepublik Deutschland am 18. Juli 1990 de jure, gleichwohl nicht de facto, aufgelöst worden.
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