Psiram:Relevanzkriterien

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Im Folgenden sind Kriterien dargestellt, die dabei helfen sollen, die Relevanz von Artikelgegenständen für Psiram zu beurteilen.

Allgemeine Kriterien

Die folgenden Kriterien sind ein starker Hinweis darauf, dass ein Artikel angelegt werden sollte:

  • Behauptungen widersprechen aktuellem Forschungsstand.
  • Behauptungen sind nicht wissenschaftlich belegt.
  • Überregionale Medienpräsenz und Werbung
  • Auftauchen in Publikationen und Literatur
  • Berichterstattung in etablierten Print- und Onlinemedien

Verbraucherschutzkriterien

Behauptungen, die sich prinzipiell widerlegen lassen

  • Unwirksamkeit oder Schädigung ist aktueller Forschungsstand.
  • Behauptungen sind irreführend oder erwecken falsche Erwartungen.
  • Belege sind entsprechend der Behauptungen unzureichend.
  • Wirksamkeit ist belegt, aber entspricht nicht mehr dem "State of the Art".

Behauptungen, die sich nicht prinzipiell widerlegen lassen

  • Entstanden oder entstehen gesundheitliche, psychische oder finanzielle Schäden?
  • Besteht die begründete Gefahr, dass solche Schäden auftreten werden?

Inhaltliche Kriterien

Religion

Religion und Glaube wird hier immer dann zum Thema, wenn dadurch Widersprüche zur Wissenschaft postuliert werden. Was der Einzelne für sich persönlich glaubt, ist eher nicht unser Thema - und geht uns nichts an. Wohl aber, wenn Religiöse z.B. meinen, was in der Bibel steht, wäre wörtlich zu nehmen und damit eine Gegenposition zur Wissenschaft einnehmen.

Wir haben uns mühsam auf folgenden Kompromiss geeinigt:


Kritisiere konkrete Misstände, aber nie die metaphysische Idee an sich.


Allgemein gilt:

Werden durch Glaubensinhalte

  • dem aktuellem Forschungsstand widersprochen (z.B. Kreationismus)
  • "Alternativbehandlungen" bevorzugt oder "State of the Art"-Behandlungen erschwert oder sogar verhindert (z.B. Exorzismus)

dann ist dies ein Grund für einen Artikel.

Personen

Allgemein gilt:


Methoden, nicht Personen stehen im Vordergrund


Vor allem, wenn man davon ausgehen kann oder erwiesen ist, dass eine Person an psychischen Krankheiten leidet, ist in der Regel von einem Artikel abzusehen.

Allerdings sind Ausnahmen gerechtfertigt wenn:

  • Die Person überregional durch Medien bekannt ist und rezipiert wird.
  • Die Person überregional tätig ist.

und insbesondere:

  • Eine Gefahr für andere durch die Behauptungen und/oder Handlungen dieser Person besteht.