Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine direkte Wirkung auf Schadorganismen oder Krankheitserreger haben, da sie sonst als Pflanzenschutzmittel viel strengeren Vorschriften unterliegen würden. Auch dürfen die Pflanzenstärkungsmittel keine direkt wachstumsfördernde Wirkung haben, da sie ansonsten als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoff gelten würden, die unter das Düngelmittelrecht fallen. | Pflanzenstärkungsmittel dürfen keine direkte Wirkung auf Schadorganismen oder Krankheitserreger haben, da sie sonst als Pflanzenschutzmittel viel strengeren Vorschriften unterliegen würden. Auch dürfen die Pflanzenstärkungsmittel keine direkt wachstumsfördernde Wirkung haben, da sie ansonsten als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoff gelten würden, die unter das Düngelmittelrecht fallen. |