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Fitzek versuchte, seine Organisation "NeuDeutschland" als Verein anzumelden. Dies wurde ihm am 30. Juli 2010 vom Landgericht Stendal letztinstanzlich verwehrt. Der Vereinsstatus wurde Fitzek verwehrt, weil in einer Stellungnahme des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt man zu dem Schluss kam, dass der Verein Bestrebungen hat, die "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" und "das friedliche Zusammenleben der Völker" gerichtet sind. Auch gebe es "geschichtsrevisionistische Einlassungen" und eine Nähe zu den kommissarischen Reichsregierungen, die unter der Beobachtung des Verfassungesschutzes seien.<ref>http://psiram.com/ge/images/8/82/Fitzek_Innenministerium.pdf</ref> In Vorträgen behauptete Fitzek, dass der Verein NeuDeutschland der einzige gemeinnützig anerkannte Verfassungsfeind ist, da der Vereinigung zunächst vom Finanzamt Wittenberg eine vorläufige Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde.
 
Fitzek versuchte, seine Organisation "NeuDeutschland" als Verein anzumelden. Dies wurde ihm am 30. Juli 2010 vom Landgericht Stendal letztinstanzlich verwehrt. Der Vereinsstatus wurde Fitzek verwehrt, weil in einer Stellungnahme des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt man zu dem Schluss kam, dass der Verein Bestrebungen hat, die "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" und "das friedliche Zusammenleben der Völker" gerichtet sind. Auch gebe es "geschichtsrevisionistische Einlassungen" und eine Nähe zu den kommissarischen Reichsregierungen, die unter der Beobachtung des Verfassungesschutzes seien.<ref>http://psiram.com/ge/images/8/82/Fitzek_Innenministerium.pdf</ref> In Vorträgen behauptete Fitzek, dass der Verein NeuDeutschland der einzige gemeinnützig anerkannte Verfassungsfeind ist, da der Vereinigung zunächst vom Finanzamt Wittenberg eine vorläufige Gemeinnützigkeit bescheinigt wurde.
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Fitzek ist Vorstandsvorsitzender des Vereins NeuDeutschland auf Lebenszeit. Er hat bei Verfassungsänderungen ein Vetorecht und bei der Beschlussfassung im Vorstand ein nicht näher definiertes Mehrstimmrecht und kann nicht abgewählt werden.
    
Der Beweggrund für Fitzeks "Staatsgründung" ist, ähnlich wie bei anderen [[KRR]]-[[Scheinstaat]]en, die Nichtanerkennung der Bundesrepublik Deutschland als Staat. Es bestehe seiner Ansicht nach "''eine Zwangslage, daß es in der Bundesrepublik keine legitimierte Grundlage hoheitlicher Gewaltenausübung gibt''".<ref>http://www.neudeutschland.org/index.php/NeuDeutsches_Justizministerium.html</ref><ref>http://www.neudeutschland.org/index.php/Staatsrechtliches_Grundlagenwissen.html</ref>
 
Der Beweggrund für Fitzeks "Staatsgründung" ist, ähnlich wie bei anderen [[KRR]]-[[Scheinstaat]]en, die Nichtanerkennung der Bundesrepublik Deutschland als Staat. Es bestehe seiner Ansicht nach "''eine Zwangslage, daß es in der Bundesrepublik keine legitimierte Grundlage hoheitlicher Gewaltenausübung gibt''".<ref>http://www.neudeutschland.org/index.php/NeuDeutsches_Justizministerium.html</ref><ref>http://www.neudeutschland.org/index.php/Staatsrechtliches_Grundlagenwissen.html</ref>
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