Organisches Germanium

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Ge-132

Organisches Germanium (syn. Ge 132, "Organic Germanium Complex", CEGS, auch vereinfacht ungenau als Germaniumsesquioxid bezeichnet) und chemisch gesehen Bis(2-carboxyethylgermanium(IV)sesquioxid ist eine toxische Organogermaniumverbindung, der in alternativmedizinischen Kreisen unbewiesene Wunderwirkungen nachgesagt werden, und die in Form von Nahrungsergänzungsmitteln kommerziell in Tablettenform vermarktet wird. Diese Verbindung spielt in der wissenschaftlichen Medizin keine Rolle als Arzneimittel. Die Bezeichnung Ge 132 ist irreführend da angenommen werden könnte 132 wäre die Ordnungszahl eines Germaniumisotops. Aber die Ordnungszahlen 129 -133 gehören zum Xenon.

Es wird insbesondere als Wundermittel gegen Krebserkrankungen beworben.

Die Nichtverwendung des organischen Germaniums wird von ihren Befürwortern damit erklärt, dass ein Fehler in einer wissenschaftlichen Arbeit von 1987 in der Folge (bis zur Korrektur ein Jahr später) nicht erkannt worden sei [1].

Das deutsche BgVV warnt ausdrücklich vor der Einnahme von Ge-132 Tabletten der österreichischen Firma Ökopharm GmbH (vertrieben durch eine Cosmoterra Handelsgesellschaft), da schwere Gesundheitsschäden und Todesfälle nicht auszuschließen seien und Todesfälle bereits bekannt seien [2]. Auch im Ursprungsland Österreich wurde davor gewarnt.

In Japan wurde in der Vergangenheit das organische Germanium durch den 1908 geborenen japanischen Biochemiker Kazuhiko Azai populär gemacht und war auch eine zeit lang in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel getarnt erhältlich. In Japan wird organisches Germanium von einem Asai Research Institute mit angeschlossener Klinik (Germanium-Klinik) in Tokyo propagiert.

In Deutschland ist organisches Germanium nicht als Fertigarzneimittel erhältlich und es gibt keinen einzigen Arzneistoff der Germanium enthält.

unterstellter Wirkmechanismus

Die an das Germanium gebundenen Sauerstoffatome sollen zu einer intensiveren Zellatmung führen und freie Radikale binden können. Schwermetalle würden durch Ge-132 einfach ausgeleitet. Des weiteren stärke Germanium das Immunsystem und schütze vor schädlicher Strahlung. Da angeblich Tumorzellen an ihrer Oberfläche positiv geladen seien, entferne Germanium mit seiner hohen negativen Ladung positiv geladene Ionen von der Krebswand und destabilisiere die Geschwulst bioelektrisch, bis sie zerfalle. Werde Germanium oral verabreicht oder injiziert, so entziehe es angeblich den Krebszellen Elektronen und reduziere auf diese Weise ihr elektrisches Potential heißt es pseudowissenschaftlich in der Werbung für Ge-132.

Germanium und Physiologie des Menschen

Germanium ist ein Metall, dass in der Natur in sehr geringen Konzentrationen weit verbreitet ist. Über Pflanzen und tierische Produkte nimmt der Mensch täglich rund 1,5 mg auf. Germanium gehört nicht zu den lebenswichtigen Spurenelementen. Mangelerscheinungen, die auf eine Unterversorgung mit Germanium zurückzuführen wären, sind nicht bekannt. Germanium kann schon bei geringen täglichen Aufnahmemengen Lunge, Leber, Nerven und insbesondere die Niere schädigen. Hierbei kommt es über entzündliche Prozesse zum Nierenversagen. In Japan werden Germanium-Präparate auch als Elixier angeboten. In mehreren Fällen kam es nach längerer, regelmäßiger Zufuhr von Germanium im Milligrammbereich (49-588 mg/Tag) zu schweren Gesundheitsschäden und in mindestens 5 Fällen zum Tod. Die Patienten berichteten von Appetitlosigkeit, Durchfall, Übelkeit und Erbrechen über Muskelschwäche und Muskelschmerzen bis hin zur verminderten Harnproduktion in Folge der Nierenschädigung und Abmagerung. Auch Taubheitsgefühl in den Gliedern und Hautbrennen wurden beschrieben.

Eine andere Anwendung von Germanium ist das Germaniumzitrat.

rechtliche Lage

Die US-amerikanische FDA verbot den Import von Ge-132 in die USA.

Weblinks

Quellennachweise

  1. Kaplan BJ, Andrus GM, Parish WW: Facts About Germanium Sesquioxide: II. Scientific Error and Misrepresentation, Journal of Alternative and Complementary Medicine, Apr 2004, Vol. 10, No. 2: 345-348
  2. http://www.bfr.bund.de/cms5w/sixcms/detail.php/892