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==Erfinder==
 
==Erfinder==
 
[[image:NLV-Quant.jpg|NLV-Quant mit unsichtbarem Photovoltaik-Kollektor auf der Genfer Automesse 2009|300px|thumb]]
 
[[image:NLV-Quant.jpg|NLV-Quant mit unsichtbarem Photovoltaik-Kollektor auf der Genfer Automesse 2009|300px|thumb]]
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[[image:Quant.jpg|Angaben der nanoFlowcell zu angeblichen technischen Daten des Quant Elektroautos. Die Angaben sind in sich völlig widersprüchlich, da eine Dauerleistung von 400 kW behauptet wird, aber die Dauerleistung der Batterie nur 30 kW betragen soll (Bild: nanoFlowcell Februar 2015)|300px|thumb]]
 
Nunzio La Vecchia ist Erfinder einer hauchdünnen und fast unsichtbaren Dünnschicht-Solarzelle, die aus [http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrit Pyrit] (FeS2) bestehen sollte (Eigenbeschreibung: "Pyradian high-performance thin-film solar cell" und Quantrit, "plasma reactor for electric power generation") und laut Erfinder einen sensationell hohen Wirkungsgrad von 40% bis 50% haben sollte. Die Solarfolie aus Pyrit soll gleichzeitig auch Energiespeicher sein und alle dünne Folie Mobiltelefone und Elektroautos mit Energie versorgen. Entwickelt wurde die Folie in einem Forschungslabor seiner Firma NLV SolarAG in Neuperlach bei München, in einer Halle der Firma Siemens. Mit der Spezialautofirma Koenigsegg aus Schweden präsentierte er 2009 ein Elektroautoprojekt, den Elektrosportwagen NLV-Quant, auf dem Genfer Autosalon. Der NLV-Quant sollte einen 512 PS Elektroantrieb haben und Strom aus einem Hochleistungsakku beziehen, der eine Reichweite von 500 km und Geschwindkeiten bis 275 km/h ermöglichen sollte. Die Ladung sollte innerhalb 20 Minuten an einer Steckdose ablaufen und gleichzeitig sollte der NLV-Quant über seine integrierte Solarfolie die das Auto unsichtbar wie ein Klarlack überzieht, Strom gewinnen. 2011 sollte ursprünglich die Produktion des NLV-Quant beginnen. Finanziert wurde die Forschung am Dünnfilmkollektor und des NLV-Quant auch von einer Investorin, die 50 Millionen Franken in das Projekt gesteckt hat. Sie klagte später erfolglos gegen Nunzio La Vecchia wegen Betrugs, als versprochene überprüfbare Belege für das Funktionieren der Photovoltaikzelle ausblieben. Das Obergericht des Kantons Zürich stellte die Untersuchung rechtskräftig ein, weil die Investorin laut Gericht sich trotz "der sich geradezu aufdrängenden Hinweise auf einen fehlenden Gegenwert" sich zur Investition entschloß. Sie sei daher nicht "in arglistiger Art und Weise getäuscht" worden.
 
Nunzio La Vecchia ist Erfinder einer hauchdünnen und fast unsichtbaren Dünnschicht-Solarzelle, die aus [http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrit Pyrit] (FeS2) bestehen sollte (Eigenbeschreibung: "Pyradian high-performance thin-film solar cell" und Quantrit, "plasma reactor for electric power generation") und laut Erfinder einen sensationell hohen Wirkungsgrad von 40% bis 50% haben sollte. Die Solarfolie aus Pyrit soll gleichzeitig auch Energiespeicher sein und alle dünne Folie Mobiltelefone und Elektroautos mit Energie versorgen. Entwickelt wurde die Folie in einem Forschungslabor seiner Firma NLV SolarAG in Neuperlach bei München, in einer Halle der Firma Siemens. Mit der Spezialautofirma Koenigsegg aus Schweden präsentierte er 2009 ein Elektroautoprojekt, den Elektrosportwagen NLV-Quant, auf dem Genfer Autosalon. Der NLV-Quant sollte einen 512 PS Elektroantrieb haben und Strom aus einem Hochleistungsakku beziehen, der eine Reichweite von 500 km und Geschwindkeiten bis 275 km/h ermöglichen sollte. Die Ladung sollte innerhalb 20 Minuten an einer Steckdose ablaufen und gleichzeitig sollte der NLV-Quant über seine integrierte Solarfolie die das Auto unsichtbar wie ein Klarlack überzieht, Strom gewinnen. 2011 sollte ursprünglich die Produktion des NLV-Quant beginnen. Finanziert wurde die Forschung am Dünnfilmkollektor und des NLV-Quant auch von einer Investorin, die 50 Millionen Franken in das Projekt gesteckt hat. Sie klagte später erfolglos gegen Nunzio La Vecchia wegen Betrugs, als versprochene überprüfbare Belege für das Funktionieren der Photovoltaikzelle ausblieben. Das Obergericht des Kantons Zürich stellte die Untersuchung rechtskräftig ein, weil die Investorin laut Gericht sich trotz "der sich geradezu aufdrängenden Hinweise auf einen fehlenden Gegenwert" sich zur Investition entschloß. Sie sei daher nicht "in arglistiger Art und Weise getäuscht" worden.
  
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