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== Zur Frage der Gemeinnützigkeit ==
 
== Zur Frage der Gemeinnützigkeit ==
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Der Naturheilverein Ulm/Neu-Ulm e.V. mag einmal seriöse, gemeinnützige Naturheilkunde betrieben haben und ihm wurde deshalb vom zuständigen Finanzamt sicherlich zu recht der Status der steuerlichen Begünstigung zuerkannt. Aber man muss heute die Frage stellen, ob man diesen Verein weiterhin als gemeinnützig ansehen kann. Es handelt sich hier doch eher um eine billige Werbplattform für die in der Alternativmedizin gewerblich tätigen Vereinmitglieder. Der Seminarbetrieb erfolgt geschäftsmäßig, wie man aus den AGB ersehen kann. Angesichts der vorliegenden Fakten erscheint eine erneute Überprüfung seitens der Finanzbehörde angebracht.
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Dem Naturheilverein Ulm/Neu-Ulm e.V. wurde in der Vergangenheit vom zuständigen Finanzamt der Status der steuerlichen Begünstigung zuerkannt. Heute stellt sich erneut die Frage, ob dieser Verein weiterhin als gemeinnützig ansehen kann. Scheinbar handelt es sich bei diesem Verein um eine Werbplattform für die in der Alternativmedizin gewerblich tätigen Vereinmitglieder. Das würde die Gemeinnützigkeit in Frage stellen. Wie aus den AGB des Vereins ersichtlich erfolgt der Seminarbetrieb geschäftsmäßig. Angesichts vorliegender Indizien scheint eine erneute Überprüfung seitens der Finanzbehörde angebracht.
    
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