Naturheilpraktiker: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Heilpraktiker]] (Deutschland). Einzelheiten finden sich im [[Heilpraktiker]]-Artikel.
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*[[Energetiker]] (vor allem Österreich). In Österreich ist die Ausübung der Heilkunde allein Ärzten vorbehalten. Das „Energetikgewerbe“ beschränkt sich ausdrücklich nur auf den [[Wellness]]bereich.
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*Naturheilpraktiker in der Schweiz. Je nach Schweizer Kanton ist es in der Schweiz möglich, die Tätigkeit eines Naturheilpraktikers auszuüben. In einigen Kantonen ist die Ausübung der Tätigkeit nicht reglementiert, und es besteht auch keine Meldepflicht (Beispiel Kanton Wallis). In anderen Kantonen (geographisch eher in der Mitte) ist die Ausübung ebenfalls für jedermann möglich, aber es besteht eine Meldepflicht. In anderen Kantonen bestehen Regelungen für die Tätigkeit. In der Westschweiz gibt es einige Kantone, in denen eine Tätigkeit als Naturheilpraktiker grundsätzlich verboten ist. Beliebt ist daher die Praxis mancher Naturheilpraktiker, Kunden aus benachbarten Kantonen ohne Naturheilpraktikerzulassung zur Behandlung anzusprechen. Die Kosten für zugelassene oder ohne Regelung geduldete Naturheilpraktiker werden in der Schweiz von der Grund-Kassenversicherung nicht übernommen. Es gibt jedoch freiwillige Zusatzversicherungen, die recht teuer sein können (siehe auch: [[Helsana-Studie]]).
*Naturheilpraktiker in der Schweiz. Je nach Schweizer Kanton ist es in der Schweiz möglich die Tätigkeit eines Naturheilpraktikers auszuüben.
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Neben der kantonsabhängigen Zulassung gibt es seit Ende 2015 auch die Möglichkeit, ein gesamtschweizerisches "Diplom für die Naturheilkunde" nach dem Bestehen einer "Höheren Fachprüfung" zu erwerben. Dieses Naturheilkunde-Diplom gilt dann für die Gesamtschweiz, beschränkt sich jedoch auf bestimmte Teilgebiete der [[Pseudomedizin|Pseudo-]] und [[Alternativmedizin]]. So gibt es Prüfungen und Zulassungen für [[Ayurveda]], [[Homöopathie]], [[Traditionelle Chinesische Medizin]] (TCM) und eine [[Traditionelle Europäische Medizin|Traditionelle Europäische Naturheilkunde]] (TEN).
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Aktuelle Version vom 8. Juli 2018, 09:36 Uhr

Situation in der Schweiz

Siehe

  • Heilpraktiker (Deutschland). Einzelheiten finden sich im Heilpraktiker-Artikel.
  • Energetiker (vor allem Österreich). In Österreich ist die Ausübung der Heilkunde allein Ärzten vorbehalten. Das „Energetikgewerbe“ beschränkt sich ausdrücklich nur auf den Wellnessbereich.
  • Naturheilpraktiker in der Schweiz. Je nach Schweizer Kanton ist es in der Schweiz möglich, die Tätigkeit eines Naturheilpraktikers auszuüben. In einigen Kantonen ist die Ausübung der Tätigkeit nicht reglementiert, und es besteht auch keine Meldepflicht (Beispiel Kanton Wallis). In anderen Kantonen (geographisch eher in der Mitte) ist die Ausübung ebenfalls für jedermann möglich, aber es besteht eine Meldepflicht. In anderen Kantonen bestehen Regelungen für die Tätigkeit. In der Westschweiz gibt es einige Kantone, in denen eine Tätigkeit als Naturheilpraktiker grundsätzlich verboten ist. Beliebt ist daher die Praxis mancher Naturheilpraktiker, Kunden aus benachbarten Kantonen ohne Naturheilpraktikerzulassung zur Behandlung anzusprechen. Die Kosten für zugelassene oder ohne Regelung geduldete Naturheilpraktiker werden in der Schweiz von der Grund-Kassenversicherung nicht übernommen. Es gibt jedoch freiwillige Zusatzversicherungen, die recht teuer sein können (siehe auch: Helsana-Studie).

Neben der kantonsabhängigen Zulassung gibt es seit Ende 2015 auch die Möglichkeit, ein gesamtschweizerisches "Diplom für die Naturheilkunde" nach dem Bestehen einer "Höheren Fachprüfung" zu erwerben. Dieses Naturheilkunde-Diplom gilt dann für die Gesamtschweiz, beschränkt sich jedoch auf bestimmte Teilgebiete der Pseudo- und Alternativmedizin. So gibt es Prüfungen und Zulassungen für Ayurveda, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und eine Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN).