Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 25: Zeile 25:     
Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel ''getrommelt'' werde. Die zumeist absurden Beiträge würden dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30 Berichte zu Aloe Vera Gels, zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5 Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10 Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30 überprüften Produktbewertungen nicht weniger als 26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten.  
 
Die Verbraucherzentrale NRW weist aufgrund einer stichprobenartigen Untersuchung von Userforen im Internet darauf hin, dass in Meinungsforen für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel ''getrommelt'' werde. Die zumeist absurden Beiträge würden dabei oftmals von Verkäufern selbst verfasst. Ins Visier gerieten so insgesamt 30 Berichte zu Aloe Vera Gels, zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5 Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10 Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30 überprüften Produktbewertungen nicht weniger als 26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten.  
Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) hatte aber Februar 2008 entschieden, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften.
+
Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar ungehindert operieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen von der Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) hatte aber Februar 2008 entschieden, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner mithaften<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref>.
 
  −
<ref>http://www.vz-nrw.de/UNIQ122313037328397/link502181A.html</ref>
      
Fast immer wird in Werbung für NEM von der milliardenschweren Nahrungsergänzungsmittelindustrie (NEMI) auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen, nennen dabei aber regelmässig dubiose oder einseitig recherchierte Quellen.
 
Fast immer wird in Werbung für NEM von der milliardenschweren Nahrungsergänzungsmittelindustrie (NEMI) auf einen angeblichen Mangel an bestimmten Wirkstoffen oder Substanzen hingewiesen, nennen dabei aber regelmässig dubiose oder einseitig recherchierte Quellen.
23.054

Bearbeitungen

Navigationsmenü