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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmittel-entsprechende Produkte im Grenzbereich zu Arzneimitteln die in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Es handelt sich dabei stets um Lebensmittel die auch dem [[LFGB]]-Gesetz unterliegen und nicht dazu bestimmt sind Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen oder ohne dessen Einnahme es zu Erkrankungen käme. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland also keinen therapeutischen Nutzen erfüllen oder beanspruchen und haben keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen Energiegewinnung. Es besteht eine Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
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'''Nahrungsergänzungsmittel''' (NEM) sind Lebensmittel-entsprechende Produkte im Grenzbereich zu Arzneimitteln die in Deutschland der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) unterliegen und im EU-Recht der Richtlinie 2002/46/EG entsprechen. Es handelt sich dabei stets um Lebensmittel die auch dem [[LFGB]]-Gesetz unterliegen und nicht dazu bestimmt sind Arzneimittelwirkungen zu entfalten, Erkrankungen zu heilen oder ihnen vorzubeugen oder ohne dessen Einnahme es zu Erkrankungen käme. Nahrungsergänzungen dürfen in Deutschland also keinen therapeutischen Nutzen erfüllen oder beanspruchen und haben keinen nennenswerten Anteil an der menschlichen biologischen [[Bioenergetik|Energiegewinnung]]. Ein Ausgleich einer längerdauernden Fehlernährung ist durch sie nicht möglich. Es besteht eine Überschneidung mit dem Begriff Functional Food.
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In den USA entsprechen die NEM weitgehend dem Begriff der OTC-Produkte, also over-the-counter. Derartige Produkte können dort ausserhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: nach deutschem Recht müssten viele der us-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden.
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In den USA entsprechen die NEM weitgehend dem Begriff der OTC-Produkte, also ''over-the-counter''. Derartige Produkte können dort ausserhalb von Apotheken rezeptfrei verkauft werden. Allerdings ist die dortige Einordnung liberaler: nach deutschem Recht müssten viele der us-amerikanischen OTC-Produkte in Deutschland als zulassungspflichtige Arzneimittel eingeordnet werden.
    
NEM sind äusserlich fast immer ähnlich zu Medikamenten aufgemacht und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden und können daher zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen, bei Beachtung ihrer Konzentrationen, kann aber selbst Fachleuten in Einzelfällen Probleme bereiten diese von Arzneimitteln zu unterscheiden.  
 
NEM sind äusserlich fast immer ähnlich zu Medikamenten aufgemacht und lassen sich vom Laien nicht immer klar von diesen unterscheiden und können daher zu Verwirrung führen. Die Einordnung der in NEM enthaltenen Substanzen, bei Beachtung ihrer Konzentrationen, kann aber selbst Fachleuten in Einzelfällen Probleme bereiten diese von Arzneimitteln zu unterscheiden.  
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