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*Im Oktober 2015 verurteilte ein Gericht des Eastern District von Washington, einen 45-jährigen zu 51 Monaten Gefängnis wegen des Handels mit MMS und der Vermarktung als Wunderheilmittel.<ref>https://www.justice.gov/opa/pr/seller-miracle-mineral-solution-sentenced-prison-marketing-toxic-chemical-miracle-cure</ref>
 
*Im Oktober 2015 verurteilte ein Gericht des Eastern District von Washington, einen 45-jährigen zu 51 Monaten Gefängnis wegen des Handels mit MMS und der Vermarktung als Wunderheilmittel.<ref>https://www.justice.gov/opa/pr/seller-miracle-mineral-solution-sentenced-prison-marketing-toxic-chemical-miracle-cure</ref>
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*Vor dem Landgericht Braunschweig sind aktuell (2017) zwei Männer aus Peine angeklagt (Az.: 22 KLs 5544 Js 49003/07), gegen das Arzneimittelgesetz verstoßend MMS und MMS2 für 350.000 € an gutgläubige Kunden verkauft zu haben. Die Produkte der Beschuldigten sollen Natriumchlorit, Zitronensäurelösung sowie Calciumhypochlorit enthalten haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihnen vor, entgegen § 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bedenkliche Arzneimittel in Umlauf gebracht zu haben, wobei sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes erlangt haben sollen. Dies kann gemäß § 95 AMG mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren bestraft werden.<ref>https://www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/pressestelle/pressemitteilung/prozessvorschau-des-landgerichts-hildesheim-fueroktober-2017-158354.html</ref>
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*Vor dem Landgericht Braunschweig sind aktuell (2017) zwei Männer aus Peine angeklagt (Az.: 22 KLs 5544 Js 49003/07), gegen das Arzneimittelgesetz verstoßend vom Winter 2008 bis zum Sommer 2014 über das Internet MMS und MMS2 für 350.000 € an gutgläubige Kunden verkauft zu haben. Die Produkte der Beschuldigten sollen Natriumchlorit, Zitronensäurelösung sowie Calciumhypochlorit enthalten haben. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihnen vor, entgegen § 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bedenkliche Arzneimittel in Umlauf gebracht zu haben, wobei sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes erlangt haben sollen. Dies kann gemäß § 95 AMG mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren bestraft werden.<ref>https://www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/pressestelle/pressemitteilung/prozessvorschau-des-landgerichts-hildesheim-fueroktober-2017-158354.html</ref>
    
==Erfahrungsberichte von Anwendern==
 
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