Matrix-Rhythmus-Therapie

Version vom 10. November 2012, 16:14 Uhr von Abrax (Diskussion | Beiträge) (siehe Diskussionsseite)
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Die Matrix-Rhythmus-Therapie (Matrix-Rhythmus-Therapie nach Randoll, MaRhyThe) ist eine alternativmedizinische Behandlungsmethode, die als eine Kombination aus Vibrationstherapie und Magnetfeldtherapie bezeichnet werden kann. Zum Einsatz kommt ein Massagegerät namens Matrixmobil, welches eine mechanische Schwingung im Bereich von 8-12 Hz abgibt, die dem Patienten u.a. zu einer so genannten Entschlackung verhelfen soll. Das Wort "Matrix" bezieht sich auf die extrazelluläre Matrix, also auf das Gewebe zwischen den Zellen. Auch ist im Internet zu erfahren, dass die Methode einer "Faszienmedizin" zuzuordnen sei, auf die Muskelfaszien Bezug nehmend. Laut Befürwortern sei die Matrix-Rhythmus-Therapie sowohl als eine Therapie der "Ganzheitsmedizin" als auch der physikalischen Medizin anzusehen. Sie wird mit pseudowissenschaftlichen Aussagen beworben.

Erfinder ist der Arzt Ulrich G. Randoll (geb. 1955), der seine Privatpraxis in München auch "Matrix-Center" nennt. Das für die Therapie benötigte Gerät wird von der Firma MaRhyThe-Systems GmbH & Co. KG[1] aus Gröbenzell bei München vetrieben, Geschäftsführerin ist Randolls Ehefrau Sema Randoll (geb. 1954). Käufer der Matrixmobil-Geräte müssen zuvor an einem eintägigen Seminar bei MaRhyThe-Systems teilnehmen. Nach Angaben des Vertriebs sollen in der Bundesrepublik Deutschland angeblich rund 2.000 Ärzte und Therapeuten die Methode für rund 70 Euro die Stunde anbieten.

Theorie

Basis der Therapie ist die Überzeugung des Erfinders, dass der menschliche (aber auch der tierische) Körper mechanische Schwingungen im Frequenzbereich 8 bis 12 Hertz produziere. Diese ansonsten in der wissenschaftlichen Medizin unbekannten Vibrationen seien erst seit kurzem mit der Technik einer "Videomikroskopie" oder auch "Vital-Video-Mikroskopie" entdeckt worden. Die Schwingungen seien jedoch so klein, dass sie nur unter bestimmten Bedingungen mit bloßem Auge erkennbar seien, etwa beim Kältezittern oder bei Schüttelfrost. Im Rahmen der Hypothese sei das "Antriebsorgan" und als stärkster "Taktgeber der Mikrozirkulations-Prozesse" die Skelettmuskulatur.

Randoll baut seine Hypothese zu einer eigenen Krankheitslehre aus: Komme es nämlich zu gestörten "Muskelprozessen", so trete eine Verlangsamung der besagten "Zellschwingungen" bis hin zu Stauungen ein, wodurch es zu einer Störung der Zelltrophik mit schmerzhaften Verspannungen, "Veränderungen im Muskel-, Knochen-, Gefäß- oder Nervengewebe" sowie zu einer gestörten "Entsorgung" von nicht näher bezeichneten Stoffwechsel-Endprodukte des Bindegewebes kommen soll. Folgen wären nicht nur so genannte Übersäuerungen, sondern auch eine "Vermüllung der Zellumgebung". Als Ursache der genannten Zustände vermuten die Befürworter der Matrix-Rhythmus-Therapie verschiedenste Einflüsse wie Kälte, Stress, Überforderungen, langes Sitzen, einseitige Belastungen usw., die der Lehre nach die Muskulatur "außer Takt bringen" sollen.

Behandelte sollen Werbeangaben zu Folge ausschließlich positive Effekte verspüren. So werde Körpergewebe (genannt werden Muskeln, Haut und Sehnen) "wieder durchlässig und geschmeidig" und nehme "an den Gesundungsvorgängen des Körpers wieder" teil.

Das Matrixmobil

 
Darstellung des Hand-Applikators in Randolls Patent

Das für die Matrix-Rhythmus-Therapie benötigte Gerät hat Randoll patentieren lassen.[2] Es besteht aus zwei Komponenten: Einem zylindrischen "Hand-Applikator", mit einem Motor, auf dessen Achse ein exzentrisch geformter Massagekopf befestigt ist, der "Resonator" genannt wird, und einem abgesetzten Gehäuse, das die Stromversorgung enthält und an dem die Drehzahl des Motors eingestellt werden kann. Der Hand-Applikator wird über den zu behandelnden Körperteil des Patienten geführt. Durch die Form des Massagekopfes sollen Schwingungen von 4 bis 7 mm Höhe ausgeführt werden, die Randoll als "mechano-magnetische Schwingungen" bezeichnet.

Quellennachweise

  1. MaRhyThe-Systems GmbH & Co. KG, Industriestraße 29, D-82194 Gröbenzell
  2. EP 1009354 B1: Massagegerät (Massage apparatus). Erfinder: Ulrich G. Randoll, Gröbenzell. Anmeldung: 23.01.1998. Patent erteilt: 05.11.2003