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==Prozess 2022/2023==
 
==Prozess 2022/2023==
Marvin Haberland berichtet im Oktober 2022 in verschiedenen Medien über einen Gerichtsprozess gegen ihn in Hamburg, der sich u. a. auf die Existenz von Viren beziehen soll. Nachdem 2022 gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtbeachtung von Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus (fehlende Schutzmaske) geführt wurde, legte er Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg ein, mit der Folge eines Prozesses gegen ihn. Unter anderem begründet Haberland seine Beschwerde mit der Behauptung dass nicht erwiesen sei dass Viren existierten. Das Gericht stellte das Verfahren im April 2023 gegen Haberland ein, weil eine Belastungszeugin sich nicht mehr an den Fall erinnern konnte. Die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts teilte auf Anfrage mit:
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Marvin Haberland berichtet im Oktober 2022 in verschiedenen Medien über einen Gerichtsprozess gegen ihn in Hamburg, der sich u. a. auf die Existenz von Viren beziehen soll. Nachdem 2022 gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtbeachtung von Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus (fehlende Schutzmaske) geführt wurde, legte er Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg ein, mit der Folge eines Prozesses gegen ihn. Unter anderem begründet Haberland seine Beschwerde mit der Behauptung dass nicht erwiesen sei dass Viren existierten. Das Gericht stellte das Verfahren im April 2023 gegen Haberland ein, weil eine Belastungszeugin sich nicht mehr an den Fall einer fehlenden Schutzmaske erinnern konnte. Die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts teilte auf Anfrage mit:
 
:''..Zum gestrigen Termin im Verfahren 250 Owi 82/22 war eine Polizeibeamtin als Zeugin für den mutmaßlichen Maskenverstoß geladen, der Gegenstand des angegriffenen Bußgeldbescheids ist. Die Beamtin hatte an den Vorfall keine Erinnerung, ihre Vernehmung war damit für den Tatnachweis unergiebig. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt..''<ref>https://blog.gwup.net/2023/04/27/nein-bei-einem-prozess-in-hamburg-ging-es-nicht-um-die-existenz-des-sars-cov-2-virus/</ref>
 
:''..Zum gestrigen Termin im Verfahren 250 Owi 82/22 war eine Polizeibeamtin als Zeugin für den mutmaßlichen Maskenverstoß geladen, der Gegenstand des angegriffenen Bußgeldbescheids ist. Die Beamtin hatte an den Vorfall keine Erinnerung, ihre Vernehmung war damit für den Tatnachweis unergiebig. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt..''<ref>https://blog.gwup.net/2023/04/27/nein-bei-einem-prozess-in-hamburg-ging-es-nicht-um-die-existenz-des-sars-cov-2-virus/</ref>
  
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