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Die '''Magnetfeldtherapie''' oder Magnettherapie ist eine [[alternativmedizin]]ische Behandlungsmethode, bei der die Patienten einem Magnetfeld ausgesetzt werden. Zu unterscheiden sind die hier gemeinten Therapieverfahren von der wissenschaftlichen transkraniellen Magnetstimulation.
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Die '''Magnetfeldtherapie''' oder Magnettherapie ist eine [[alternativmedizin]]ische Behandlungsmethode, bei der die Patienten einem Magnetfeld ausgesetzt werden. Zu unterscheiden sind die hier gemeinten Therapieverfahren von der wissenschaftlichen transkraniellen Magnetstimulation<ref>siehe Artikel in der deutschen Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Transkranielle_Magnetstimulation</ref>.
    
Prinzipiell ist zu unterscheiden zwischen der Anwendung von:
 
Prinzipiell ist zu unterscheiden zwischen der Anwendung von:
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Das Landgericht Freiburg (Az.&nbsp;12&nbsp;0&nbsp;103/01) verurteilte am 12.&nbsp;November 2001 eine Vertriebsfirma wegen unlauterer Werbung. Man hatte ein Gerät, das niederfrequente Magnetfelder nutzte, auf der Messeveranstaltung Sani-Medical im Juni 2001 in Freiburg mit Aussagen wie "auf uraltem Wissen basierend" und als [[Ganzheitlichkeit|ganzheitlich]] alternative, aber auch kombinierbare Therapieform beworben. Das MCR-Gerät wurde auch wie folgt beworben: ''"MCR regelmäßig angewandt baut Alltagsstress ab und neutralisiert schädliche Umwelteinflüsse. Die aktive Regeneration der Körperzellen ist ein wichtiger Faktor bei der Vorbeugung gegen Immunschwäche-Symptome. MCR hilft die körpereigenen Energien zu aktivieren und stellt eine zeitgemäße Vorsorge für die ganze Familie dar!"'' Als Anwendungsgebiete wurden degenerative Erkrankungen, Rheuma/Arthrose, Wund- und Knochenheilung, Asthma/Bronchitis, Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Psoriasis, Schmerzen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Blutdruckbeschwerden, Regelbeschwerden, Allergien, Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen u.a. proklamiert. Das entsprechende Gerät kostete 2.500&nbsp;Euro und wurde im Raum Freiburg angeboten.
 
Das Landgericht Freiburg (Az.&nbsp;12&nbsp;0&nbsp;103/01) verurteilte am 12.&nbsp;November 2001 eine Vertriebsfirma wegen unlauterer Werbung. Man hatte ein Gerät, das niederfrequente Magnetfelder nutzte, auf der Messeveranstaltung Sani-Medical im Juni 2001 in Freiburg mit Aussagen wie "auf uraltem Wissen basierend" und als [[Ganzheitlichkeit|ganzheitlich]] alternative, aber auch kombinierbare Therapieform beworben. Das MCR-Gerät wurde auch wie folgt beworben: ''"MCR regelmäßig angewandt baut Alltagsstress ab und neutralisiert schädliche Umwelteinflüsse. Die aktive Regeneration der Körperzellen ist ein wichtiger Faktor bei der Vorbeugung gegen Immunschwäche-Symptome. MCR hilft die körpereigenen Energien zu aktivieren und stellt eine zeitgemäße Vorsorge für die ganze Familie dar!"'' Als Anwendungsgebiete wurden degenerative Erkrankungen, Rheuma/Arthrose, Wund- und Knochenheilung, Asthma/Bronchitis, Hauterkrankungen wie Neurodermitis und Psoriasis, Schmerzen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Blutdruckbeschwerden, Regelbeschwerden, Allergien, Schlafstörungen, Durchblutungsstörungen u.a. proklamiert. Das entsprechende Gerät kostete 2.500&nbsp;Euro und wurde im Raum Freiburg angeboten.
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Das Gericht untersagte der Firma die unlautere, irreführende Werbung. Allerdings bedeutet das nicht, dass nun das Gerät vom Markt verschwunden ist. Es kann weiterhin verkauft werden, nur muss die Werbung vorsichtiger formuliert werden. Dieses Urteil zeigt die Konzeptionslosigkeit des deutschen und europäischen Rechtssystems im Bereich unwirksamer Medizingeräte. Unwirksames darf verkauft, es darf nur nicht irreführend beworben werden. Vom Standpunkt des Verbraucherschutzes ist dies nicht als ausreichend anzusehen.
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Das Gericht untersagte der Firma die unlautere, irreführende Werbung. Allerdings bedeutet das nicht, dass nun das Gerät vom Markt verschwunden ist. Es kann weiterhin verkauft werden, nur muss die Werbung vorsichtiger formuliert werden. Unwirksames darf verkauft, es darf nur nicht irreführend beworben werden.
    
==Umsatzzahlen==
 
==Umsatzzahlen==
2.502

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