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Typische Titel der Artikel lauten etwa ''So besiegte ich den Krebs, Vom Krebs geheilt: Jetzt soll sie zahlen, Sanfte Chemo besiegte den Krebs, Eine spezielle Chemo-Therapie heilte meinen Brustkrebs, Durch eine schonende Therapie konnte Bettina B. den bösartigen Tumor besiegen, Eine spezielle Chemotherapie rettete mir das Leben, Vom Krebs erlöst, Todkrank! Keine Hoffnung auf Heilung - und dann das Wunder!''.
 
Typische Titel der Artikel lauten etwa ''So besiegte ich den Krebs, Vom Krebs geheilt: Jetzt soll sie zahlen, Sanfte Chemo besiegte den Krebs, Eine spezielle Chemo-Therapie heilte meinen Brustkrebs, Durch eine schonende Therapie konnte Bettina B. den bösartigen Tumor besiegen, Eine spezielle Chemotherapie rettete mir das Leben, Vom Krebs erlöst, Todkrank! Keine Hoffnung auf Heilung - und dann das Wunder!''.
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Das deutsche Heilmittelwerbegesetz schränkt die Werbung für Ärzte und Kliniken ein. So ist es explizit verboten, mit Behauptungen zu eigenen Behandlungserfolgen zu werben. Von der Werbung Angesprochene haben in der Regel nämlich keine Möglichkeit den Wahrheitsgehalt zu beurteilen und erlangen in der Regel auch keine Informationen über mögliches Therapieversagen bei anderen Patienten. Daher nimmt der Gesetzgeber hier den Verbraucher vor entsprechender Werbung in Schutz. Es dürfen auch keine Bilder von angeblich Geheilten veröffentlicht werden. Eine beliebte Umgehungsmöglichkeit besteht jedoch darin, Journalisten oder Buchautoren zu bewegen, Artikel oder Bücher zu veröffentlichen, die Behandlungserfolge thematisieren und die jeweiligen Ärzte oder Kliniken nennen und dazu passende Bilder zeigen. Sehr beliebt sind auch Veröffentlichungen zu angeblich erfolgreich behandelten Prominenten und Sportlern. Eine entsprechende Werbepraxis war in der Vergangenheit zum Scharlataneriemittel [[Galavit]] zu beobachten. (Einzelheiten im Artikel [[Galavit]]). Andererseits ist dann ggf eine weitere Werbung mit angeblich geheilten, aber leider verstorbenen Promis nicht mehr möglich (zB Fall [[Nikolaus_Klehr|Wussow]])
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Das deutsche Heilmittelwerbegesetz schränkt die Werbung für Ärzte und Kliniken ein. So ist es explizit verboten, mit Behauptungen zu eigenen Behandlungserfolgen zu werben. Von der Werbung Angesprochene haben in der Regel keine Möglichkeit, den Wahrheitsgehalt zu beurteilen und erlangen keine Informationen über mögliches Therapieversagen bei anderen Patienten. Daher nimmt der Gesetzgeber hier den Verbraucher vor entsprechender Werbung in Schutz. Es dürfen auch keine Bilder von angeblich Geheilten veröffentlicht werden. Eine beliebte Umgehungsmöglichkeit besteht jedoch darin, Journalisten oder Buchautoren zu bewegen, Artikel oder Bücher zu veröffentlichen, die Behandlungserfolge thematisieren, die jeweiligen Ärzte oder Kliniken zu nennen und dazu passende Bilder zu zeigen. Sehr beliebt sind auch Veröffentlichungen zu angeblich erfolgreich behandelten Prominenten und Sportlern. Eine entsprechende Werbepraxis war in der Vergangenheit zum Scharlataneriemittel [[Galavit]] zu beobachten. (Einzelheiten im Artikel [[Galavit]]). Andererseits ist dann ggf eine weitere Werbung mit angeblich geheilten, aber leider verstorbenen Promis nicht mehr möglich (zB Fall [[Nikolaus_Klehr|Wussow]])
    
==Werke==
 
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