Änderungen

362 Bytes hinzugefügt ,  18:24, 21. Nov. 2016
Hinweis auf Vermischung Oligopeptid-Transporter-9 und Produkt OPT9
Zeile 79: Zeile 79:  
Ein hergestellter Bezug zu den auf diversen Vertriebsseiten genannten Glykoproteinen ist als solcher nicht relevant, da in dem Zusammenhang Laminine im Speziellen und Glykoproteine im Allgemeinen in Wirkung nicht erkennbar in Verbindung zu bringen sind. Auch aus den diversen Onlineportalen und Info-Broschüren geht nicht immer eindeutig hervor, ob mit den getätigten Aussagen das Produkt Laminine® oder die Glykoproteine Laminine gemeint sind.  
 
Ein hergestellter Bezug zu den auf diversen Vertriebsseiten genannten Glykoproteinen ist als solcher nicht relevant, da in dem Zusammenhang Laminine im Speziellen und Glykoproteine im Allgemeinen in Wirkung nicht erkennbar in Verbindung zu bringen sind. Auch aus den diversen Onlineportalen und Info-Broschüren geht nicht immer eindeutig hervor, ob mit den getätigten Aussagen das Produkt Laminine® oder die Glykoproteine Laminine gemeint sind.  
   −
Es darf davon ausgegangen werden, dass bewusst auf die deutliche Differenzierung verzichtet und die Vermischung der Begriffe billigend in Kauf genommen wird.  
+
Gleiches gilt für die Rezeptur '''OPT9''', auch dazu gibt ein Äquivalent in der Biochemie, den Oligopeptid-Transporter-9. Dieser kommt im pflanzlichen Bereich, bei der Arabidopsis Thaliana (Schaumkresse), vor.
 +
 
 +
Es darf davon ausgegangen werden, dass bewusst auf die deutliche Differenzierung zwischen erzeugten Produkten und natürlich vorkommenden Stoffen, wie auch die genauere Unterscheidung der Funktionalitäten und Eigenschaften verzichtet wurde und die Vermischung der Begriffe billigend in Kauf genommen wird.  
 
   
 
   
 
Durch die Vielzahl von unklaren Aussagen, das Verknüpfen nicht relevanter Zusammenhänge und nicht evident nachgewiesener Wirkungen auf die vielfältig erwähnten Krankheitsbilder ist noch zu prüfen, ob der deutsche Vertrieb von Life Pharm Global Network sich somit nicht rechtskonform verhält und den Verbraucher durch diese Art der Werbung ebenso wie potentielle Vertriebspartner in die Irre führt. Solche Art der Werbungen gilt als unseriöses Marketing und ist in Deutschland und Europa klar verboten. So gibt es den Artikel 7 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Hiernach sind Aussagen über Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten, die im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmitteln postuliert werden, verboten.
 
Durch die Vielzahl von unklaren Aussagen, das Verknüpfen nicht relevanter Zusammenhänge und nicht evident nachgewiesener Wirkungen auf die vielfältig erwähnten Krankheitsbilder ist noch zu prüfen, ob der deutsche Vertrieb von Life Pharm Global Network sich somit nicht rechtskonform verhält und den Verbraucher durch diese Art der Werbung ebenso wie potentielle Vertriebspartner in die Irre führt. Solche Art der Werbungen gilt als unseriöses Marketing und ist in Deutschland und Europa klar verboten. So gibt es den Artikel 7 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Hiernach sind Aussagen über Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten, die im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Lebensmitteln postuliert werden, verboten.
1.682

Bearbeitungen