Änderungen

150 Bytes hinzugefügt ,  10:43, 3. Okt. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:  +
[[image:lebensmitteljpg|Quelle:Blog Placeboalarm<ref>http://www.scienceblogs.de/plazeboalarm/</ref>|300px|thumb]]
 
Das '''Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)''' regelt den Gehalt von Schadstoffen, Gefahrstoffen und Umweltchemikalien in Lebensmitteln und Bedarfs- oder Dekorationsgegenständen. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Stoffen. Nach dem
 
Das '''Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)''' regelt den Gehalt von Schadstoffen, Gefahrstoffen und Umweltchemikalien in Lebensmitteln und Bedarfs- oder Dekorationsgegenständen. Ziel ist der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Stoffen. Nach dem
 
Gesetz dürfen in Dekorationsgegenständen keine Stoffe enthalten sein, die nach ChemG als
 
Gesetz dürfen in Dekorationsgegenständen keine Stoffe enthalten sein, die nach ChemG als
Zeile 6: Zeile 7:  
*http://de.wikipedia.org/wiki/LFGB
 
*http://de.wikipedia.org/wiki/LFGB
 
*http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html
 
*http://bundesrecht.juris.de/lfgb/index.html
 +
 +
==Quellennachweise==
 +
<references/>
    
[[category:Abkürzung/Begriffserklärung]]
 
[[category:Abkürzung/Begriffserklärung]]
23.054

Bearbeitungen