Kurt Tepperwein: Unterschied zwischen den Versionen

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==Kriminalgeschichte um akademische Titel==
 
==Kriminalgeschichte um akademische Titel==
 
Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB)
 
Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB)
am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig<ref>[http://www.agpf.de/Tepperwein.htm Kurt Tepperwein, der falsche Professor] - Artikel auf www.agpf.de</ref>.
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig in einem Strafbefehl<ref>"Amtsgericht Memmingen 2 Cs 23 Js 17488/04 
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Strafbefehl vom 16.8.2005 
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Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: 
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Am 02. Oktober 2004 führten Sie in der Stadthalle in der Ulmer Str. 5 in 87700 Memmingen ein Tagesseminar mit dem Titel “Gesundheit und Wohlstand sind machbar“. Dafür warben Sie mit Werbeblättern, auf denen sich die Aufschrift “Tagesseminar mit Prof. Dr. phil. Kurt Tepperwein Gesundheit und Wohlstand sind machbar“ befand. 
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Dabei war Ihnen bekannt, daß Sie nicht berechtigt sind, den akademischen Grad Professor zu führen. Des weiteren nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, daß es sich bei der Ihnen den Titel eines Doctor of Philosophy verleihenden Clayton University um keine anerkannte Hochschule der USA handelt, welche berechtigt ist, auch in Deutschland führbare Doktortitel zu verleihen. 
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Sie werden daher beschuldigt, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade geführt zu haben 
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strafbar als Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 
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Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen ver hängt. Der Tagessatz wird auf 100,-- EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 6.000,-- EUR. 
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An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. 
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Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe."</ref> zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig<ref>[http://www.agpf.de/Tepperwein.htm Kurt Tepperwein, der falsche Professor] - Artikel auf www.agpf.de</ref>.
  
 
==Auswahl einiger seiner Werke==
 
==Auswahl einiger seiner Werke==

Version vom 5. Januar 2010, 21:29 Uhr

Kurt tepperwein.jpg

Kurt Tepperwein (geboren 1932 und auch Professor Tepperwein tituliert) ist ein deutscher Unternehmer mit Wohnsitz in Teneriffa, der esoterische Produkte vertreibt. Er gibt an, eine Tischlerlehre absolviert und als Unternehmensberater gearbeitet zu haben. Tepperwein veröffentlichte zudem eine Vielzahl von populärwissenschaftlichen Büchern und Heften über meist esoterische Themen oder mit Ratschlägen für raschen finanziellen Erfolg. Seine unternehmerischen Aktivitäten (Tepperwein Collection) werden von Liechtenstein aus gesteuert.

Tepperwein Collection AG

Das Versandunternehmen und MLM-Franchiseunternehmen Tepperwein Collection AG operiert von Schaan in Liechtenstein aus. Vertrieben werden CDs mit sogenannten sublimals, Reinigungsmittel, Energiewässer, Tachyonenunterwäsche und Plastikchips mit Wunderwirkung.

Daneben existiert mit der Internationalen Akademie der Wissenschaften (IAW) eine weitere Firma mit Sitz in Liechtenstein, die hauptsächlich Lehrgänge von Tepperwein vermarktet, wobei auch "Diplome" vergeben werden. Da diese aber nirgendwo anerkannt werden und als Ausbildungsnachweis somit wertlos sind, gibt die Firma IAW ihren Absolventen diesen Rat: "Wir empfehlen bei Werbemaßnahmen zu Ihrer Sicherheit z.B. die Bezeichnung "Zertifizierte Lebensberaterin (Diplom nach Kurt Tepperwein)".

Kriminalgeschichte um akademische Titel

Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB) am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig in einem Strafbefehl[1] zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig[2].

Auswahl einiger seiner Werke

  • K. Tepperwein: Nie mehr arbeiten - bezahlter Urlaub für immer: Kompakt-Seminar. VitaNovaMedia, Wangen im Allgäu 2008, ISBN 978-3-940725-01-1
  • K. Tepperwein, F. Aeschbacher: Vom Verkäufer zum Problemlöser : So verbessern Sie die Lebensqualität Ihrer Kunden. Breuer & Wardin, Bergisch Gladbach 2008, ISBN 978-3-937864-35-8
  • K. Tepperwein, F. Aeschbacher: Wahrhafte Empfindsamkeit: Telepathische Sensitivität trainieren. Breuer & Wardin, Bergisch Gladbach 2008, ISBN 978-3-937864-50-1

Weblinks

Quellennachweise

  1. "Amtsgericht Memmingen 2 Cs 23 Js 17488/04 Strafbefehl vom 16.8.2005 Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: Am 02. Oktober 2004 führten Sie in der Stadthalle in der Ulmer Str. 5 in 87700 Memmingen ein Tagesseminar mit dem Titel “Gesundheit und Wohlstand sind machbar“. Dafür warben Sie mit Werbeblättern, auf denen sich die Aufschrift “Tagesseminar mit Prof. Dr. phil. Kurt Tepperwein Gesundheit und Wohlstand sind machbar“ befand. Dabei war Ihnen bekannt, daß Sie nicht berechtigt sind, den akademischen Grad Professor zu führen. Des weiteren nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, daß es sich bei der Ihnen den Titel eines Doctor of Philosophy verleihenden Clayton University um keine anerkannte Hochschule der USA handelt, welche berechtigt ist, auch in Deutschland führbare Doktortitel zu verleihen. Sie werden daher beschuldigt, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade geführt zu haben strafbar als Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB. ..... Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen ver hängt. Der Tagessatz wird auf 100,-- EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 6.000,-- EUR. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe."
  2. Kurt Tepperwein, der falsche Professor - Artikel auf www.agpf.de