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==Geschichte der Kriminaltelepathie im deutschsprachigen Raum==
 
==Geschichte der Kriminaltelepathie im deutschsprachigen Raum==
Die Geschichte der Kriminaltelepathie als Zusammenarbeit von Hellseher/innen und Ermittlungsbehörden reicht im deutschsprachigen Raum mindestens bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. 1921 gab es für eine kurze Zeit in Wien sogar ein "Institut für kriminaltelepathische Forschung". Das Institut machte es sich zur Aufgabe, die »Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen und daraus einen ›Kriminaltelepathie‹ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen.
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Die Geschichte der Kriminaltelepathie als Zusammenarbeit von Hellseher/innen und Ermittlungsbehörden reicht im deutschsprachigen Raum mindestens bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. 1921 gab es für eine kurze Zeit in Wien sogar ein "Institut für kriminaltelepathische Forschung". Das Institut machte es sich zur Aufgabe, die ''Erfahrungen zu sammeln, zu sichten, in ein logisches System zu bringen'' und daraus einen ›Kriminaltelepathie‹ betitelten Zweig der Kriminalwissenschaft zu machen.
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In Deutschland führte 1919 ein Leipziger Polizeirat »um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen« ein durchaus ernstgemeintes Experiment mit einem weithin bekannten »Telepathen« durch, das den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis für die Zukunft ausloten sollte.  
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In Deutschland führte 1919 ein Leipziger Polizeirat »um des wissenschaftlichen Interesses der Sache willen« ein durchaus ernstgemeintes Experiment mit einem weithin bekannten "Telepathen" durch, das den Einsatz solcher Methoden in der kriminalistischen Praxis für die Zukunft ausloten sollte.  
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1929 untersagte das Preußische Innenministerium seinen Beamten, »Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen« – gleichzeitig sollten sie aber »alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise [nachprüfen] und ihnen gegebenenfalls selbstständig [nachgehen], auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments [...] sind.
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1929 untersagte das Preußische Innenministerium seinen Beamten, ''"Hellseher, Telepathen u. dgl. zur Aufklärung strafbarer Handlungen heranzuziehen"'' – gleichzeitig sollten sie aber ''"alle ihnen bekannten Tatspuren in der geeigneten Weise [nachprüfen] und ihnen gegebenenfalls selbstständig [nachgehen], auch wenn diese das Ergebnis eines von dritter Seite vorgenommenen parapsychologischen Experiments [...] sind"''.
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Auch 1954 sah sich das Innenministerium Nordrhein-Westfalen genötigt, seinen Ermittlungsbeamt_innen solche Methoden durch einen neuen Runderlass zu untersagen: »Polizeiliche Maßnahmen [...] dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die objektiv nachprüfbar sind. Es ist daher unzulässig, zur Durchführung solcher Maßnahmen, insbesondere zur Aufklärung strafbarer Handlungen übersinnliche Mittel selbst anzuwenden oder sich solcher Personen (Hellseher, Wahrsager usw,.) zu bedienen, die angeblich im Besitz übersinnlicher Fähigkeiten sind.«9 Laut einer offiziellen Stellungnahme von Interpol Den Haag vom 21. November 1957 lehnt auch die niederländische Polizei jede Zusammenarbeit mit »Paragnosten ab.
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Auch 1954 sah sich das Innenministerium Nordrhein-Westfalen genötigt, seinen Ermittlungsbeamt_innen solche Methoden durch einen neuen Runderlass zu untersagen:  
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:''"Polizeiliche Maßnahmen [...] dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die objektiv nachprüfbar sind. Es ist daher unzulässig, zur Durchführung solcher Maßnahmen, insbesondere zur Aufklärung strafbarer Handlungen übersinnliche Mittel selbst anzuwenden oder sich solcher Personen (Hellseher, Wahrsager usw,.) zu bedienen, die angeblich im Besitz übersinnlicher Fähigkeiten sind."''
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Laut einer offiziellen Stellungnahme von Interpol Den Haag vom 21. November 1957 lehnt auch die niederländische Polizei jede Zusammenarbeit mit so genannten "Paragnosten" ab.
    
==Weblinks==
 
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