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Reichausweis einer KRR
Reichnummernschild einer KRR
KRR-Diplomatenausweis
gefälschter Reisepass

Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches bezeichnen sich diverse national gesinnte, rechte oder rechtsextreme Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe weiterhin fort und die existierende Bundesrepublik habe keine verfassungsrechtliche Grundlage. Derartige Gruppen lassen dann in betrügerischer Absicht entsprechende Ausweispapiere oder Führerscheine drucken, die sie an ihre Anhänger verkaufen. Bei einigen dieser Strukturen kann allein ein betrügerisches Bereicherungsziel durch den Verkauf wertloser Gegenstände erkannt werden. Politische Aussagen sind dann lediglich zur Anwerbung von Kunden gedacht.

Die "Kommissarischen Reichsregierungen" behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer "Kommissarischen Reichsregierung" im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen "Reichsregierungen" diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.

Rechtslage

BVerfGE vom 31. Juli 1973

KRR-Anhänger begründen ihre Sicht mit einer Passage aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 36,1 zum Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973, wo es heißt:[1]

Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266; 3, 288; 5, 85; 6, 309), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert" (BVerfGE 2, 266). Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte (BVerfGE 1, 351).

Dieses Urteil verfolgte damals allerdings nicht das Ziel, das Deutsche Reich weiter bestehen zu lassen, sondern die Einheit Deutschlands als Option beizubehalten, indem die innerdeutsche Grenze völkerrechtlich nicht anerkannt wurde. Mit der Wiedervereinigung von Deutschlad wurde die Präambel des Grundgesetzes und die Artikel 23 sowie 46 des Grundgesetzes entsprechend angepasst. Damit steht das Staatsgebiet der Bundesrepublik fest und das Deutsche Reich ist spätestens zu diesem Zeitpunkt untergegangen.

Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996

Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26. Januar 2006: Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist [...] Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten [...]

4+2 Vertrag Artikel 7

Artikel 7

(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

KRR-Ausweise vor Gericht

Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-Reichsausweise als zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet angesehen werden und die Verwendung somit wegen Urkundenfälschung strafbar ist.[2] Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter sogleich unzweifelhaft den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".[3] Allenfalls komme, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.

Deutsches Polizeihilfswerk DPHW

Unter der Fantasiebezeichnung Deutsches Polizeihilfswerk (DPHW) formieren sich derzeit in Sachsen KRR-Anhänger um, getarnt in alten Polizeiuniformen, als eine Art Scheinpolizei aufzutreten. In der Vergangenheit trat die gemeinte DPHW auf, um etwa eigenmächtig Gerichtsvollzieher "festzunehmen". Das MDR-Magazin “Exakt” berichtete über das sogenannte DPHW, das im Dezember 2012 einen Gerichtsvollzieher überfiel um dabei zu verhindern, dass eine Zwangseintreibung bei einem “Kameraden” stattfand.[4]

Siehe auch

Literatur und Zeitungsartikel

Weblinks

Quellennachweise

  1. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html
  2. Landgericht Freiburg, 7 NS 22 Ds 51 Js 11896/02 – AK 89/02
  3. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2006, 4 Ws 98/06
  4. http://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2012/12/28/reichsdeppen-horde-fallt-uber-gerichtsvollzieher-her-presse-und-medienspiegel/