Kommissarische Reichsregierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. April 2010, 12:17 Uhr

Reichausweis einer KRR
Reichnummernschild einer KRR
KRR-Diplomatenausweis

Als Kommissarische Reichsregierung (KRR) oder Exilregierung des Deutschen Reiches bezeichnen sich diverse national-libertäre, rechte oder rechtsextreme Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich bestehe weiterhin fort und die existierende Bundesrepublik hätte keine verfassungsrechtliche Grundlage. Derartige Gruppen lassen dann in betrügerischer Absicht entsprechende Ausweispapiere oder Führerscheine drucken, die sie an ihre Anhänger verkaufen. Bei einigen dieser Strukturen kann allein ein betrügerisches Bereicherungsziel durch den Verkauf wertloser Gegenstände erkannt werden. Politische Aussagen sind dann lediglich zur Anwerbung von Kunden gedacht.

Die "Kommissarischen Reichsregierungen" behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer "Kommissarischen Reichsregierung", die im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt habe, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen "Reichsregierungen" diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.

KRR-Ausweise vor Gericht

Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-Reichsausweise als zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet angesehen werden und somit die Anwendung wegen Urkundenfälschung strafbar ist.[1] Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter sogleich unzweifelhaft den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".[2] Allenfalls kommt, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.

Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996

Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26. Januar 2006: Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist [...] Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten [...]

Siehe auch

Links

Quellennachweise

  1. Landgericht Freiburg, 7 NS 22 Ds 51 Js 11896/02 – AK 89/02
  2. OLG Stuttgart, Beschlus vom 25. April 2006, 4 Ws 98/06