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Die Kochsalztherapie nach Desnizza wurde durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung als nicht erstattungsfähig eingestuft (http://www.kbv.de/hta/3596.htm). Der Beschluss ist gültig seit dem 22.03.2000. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Methode verboten ist. Sie kann weiterhin von privaten Krankenversicherern erstattet werden. Diese dürften allerdings aus berechtigten Gründen kein Interesse daran haben, unwirksame Methoden auf Privatrezept zu erstatten.
 
Die Kochsalztherapie nach Desnizza wurde durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wegen nicht nachgewiesener Wirksamkeit innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung als nicht erstattungsfähig eingestuft (http://www.kbv.de/hta/3596.htm). Der Beschluss ist gültig seit dem 22.03.2000. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Methode verboten ist. Sie kann weiterhin von privaten Krankenversicherern erstattet werden. Diese dürften allerdings aus berechtigten Gründen kein Interesse daran haben, unwirksame Methoden auf Privatrezept zu erstatten.
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Analog zu anderen Wundertherapien, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht gelistet sind, gut sich hier für unseriöse Therapeuten ein weites Feld auf. Den Leidenden wird die angebliche Wunderwirkung der Kur schmackhaft gemacht und bei entsprechender Führung des Patienten kann man diesem einen Placeboeffekt für eine kurze Zeit teuer verkaufen. Dieses Verhalten ist rechtlich absolut legal, wenn auch moralisch zu verurteilen.
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Analog zu anderen Wundertherapien, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht gelistet sind, tut sich hier für unseriöse Therapeuten ein weites Feld auf. Den Leidenden wird die angebliche Wunderwirkung der Kur schmackhaft gemacht und bei entsprechender Führung des Patienten kann man diesem einen Placeboeffekt für eine kurze Zeit teuer verkaufen. Dieses Verhalten ist rechtlich absolut legal, wenn auch moralisch zu verurteilen.
    
==Quellennachweise==  
 
==Quellennachweise==  
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