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'''Knoblauch''' (''Allium sativum'') ist eine Spezies aus der Familie der Lauchgewächse (''Alliaceae''), dessen Knollen und Präparate daraus, meist in Form von Kapseln, zur Vorbeugung von Arteriosklerose angeboten werden. Knoblauch ist eine Kulturpflanze und gelangte aus den Steppengebieten Zentral- und Südasiens über das Mittelmeer nach Europa; der Wildtyp gilt als ausgestorben.  
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'''Knoblauch''' (''Allium sativum'') ist eine Spezies aus der Familie der Lauchgewächse (''Alliaceae''), dessen Knollen und daraus hergestellte Präparate, meist in Form von Kapseln, zur Vorbeugung von Arteriosklerose angeboten werden. Knoblauch ist eine Kulturpflanze und gelangte aus den Steppengebieten Zentral- und Südasiens über das Mittelmeer nach Europa; der Wildtyp gilt als ausgestorben.  
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==medizinische Anwendungen==
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==Medizinische Anwendungen==
 
Knoblauch ist ein beliebtes Gewürz und wird auch als Heilpflanze verwendet. Er soll den Cholesterinspiegel senken, die Gerinnungsfähigkeit des Blutes herabsetzen und damit dessen Fließeigenschaften verbessern sowie einen erhöhten Blutdruck vermindern.
 
Knoblauch ist ein beliebtes Gewürz und wird auch als Heilpflanze verwendet. Er soll den Cholesterinspiegel senken, die Gerinnungsfähigkeit des Blutes herabsetzen und damit dessen Fließeigenschaften verbessern sowie einen erhöhten Blutdruck vermindern.
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==Einstufung als Arzneimittel==
 
==Einstufung als Arzneimittel==
Nach einem Urteil des Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-319/05) vom 15.11.2007 sind Knoblauchpräparate kein Arzneimittel, sondern als Lebensmittel einzustufen. Als Begründung führt der Gerichtshof aus, dass das Kriterium der physiologischen Wirkung nicht für Arzneimittel spezifisch ist, sondern ebenso zu den verwendeten Kriterien für die Definition eines „[[Nahrungsergänzungsmittel]]s“ gehört. Den dem Gerichtshof vorliegenden Akten war zu entnehmen, dass die „Knoblauchextraktpulver- Kapseln“, abgesehen von einem bloßen Hilfsstoff, keine Substanz enthalten, die nicht auch in Knoblauch in seinem natürlichen Zustand enthalten sind, und dass ihre Einnahme keine zusätzlichen positiven oder negativen Auswirkungen im Vergleich zu dem Verzehr von Knoblauch im natürlichen Zustand hat. Um unter die Definition eines „Arzneimittels nach der Funktion“ zu fallen, muss ein Produkt jedoch die Funktion der Verhütung oder Heilung von Krankheiten besitzen. Allgemein förderliche Auswirkungen auf die Gesundheit, wie sie Knoblauch besitzt, genügen dafür nicht<ref>http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_29685/</ref>.
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Nach einem Urteil des Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-319/05) vom 15.11.2007 sind Knoblauchpräparate kein Arzneimittel, sondern als Lebensmittel einzustufen. Als Begründung führt der Gerichtshof aus, dass das Kriterium der physiologischen Wirkung nicht für Arzneimittel spezifisch ist, sondern ebenso zu den verwendeten Kriterien für die Definition eines „[[Nahrungsergänzungsmittel]]s“ gehört. Den dem Gerichtshof vorliegenden Akten war zu entnehmen, dass die „Knoblauchextraktpulver-Kapseln“, abgesehen von einem bloßen Hilfsstoff, keine Substanz enthalten, die nicht auch in Knoblauch in seinem natürlichen Zustand enthalten sind und dass ihre Einnahme keine zusätzlichen positiven oder negativen Auswirkungen im Vergleich zu dem Verzehr von Knoblauch im natürlichen Zustand hat. Um unter die Definition eines „Arzneimittels nach der Funktion“ zu fallen, muss ein Produkt jedoch die Funktion der Verhütung oder Heilung von Krankheiten besitzen. Allgemein förderliche Auswirkungen auf die Gesundheit, wie sie Knoblauch besitzt, genügen dafür nicht<ref>http://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_29685/</ref>.
    
==Quellenverzeichnis==
 
==Quellenverzeichnis==
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