Journal Franz Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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Bernard Blanc wurde nach der Veröffentlichung beklagt und in der Schweiz verurteilt seine fehlerhaften Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob das Urteil jedoch wieder auf, ohne jedoch die Behauptungen zu bewerten<ref>  
 
Bernard Blanc wurde nach der Veröffentlichung beklagt und in der Schweiz verurteilt seine fehlerhaften Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob das Urteil jedoch wieder auf, ohne jedoch die Behauptungen zu bewerten<ref>  
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==Themen==
 
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Version vom 20. Juni 2009, 22:21 Uhr

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Das Franz Weber Journal (auch Journal Franz Weber, JFW) ist eine schweizer Zeitschrift der Fondation Franz Weber. Im Eigenverständnis will die Zeitschrift nach dem Motto Unerschrocken, Unabhängig, kompromisslos in der Verteidigung der Wahrheit, und spannend ! sich in vorderster Front für Tierschutz, Naturschutz und Heimatschutz einsetzen. Darüber hinaus wird behauptet, sich für Themen einzusetzen, die sonst niemand anrührt.

Chefredakteurin ist Ursula Spielmann, der Verbindungen zur Sekte Universale Kirche nachgesagt werden. Verbindungen existieren zu einer UAN (United animals nations), die von der Fondation Franz Weber im Jahre 1979 gegründet wurde.

Umstrittene Mikrowellenherdstudie 1991

Die Zeitschrift veröffentlichte im Jahre 1991 einen Artikel des Schweizers UK-Priesters Hans Ulrich Hertel[1] in dem dieser zusammen mit Bernard H. Blanc behauptete, daß Mikrowellenöfen Nahrung krebserregend machen würden[2]. Die Arbeit wurde von Raum und Zeit zitiert[3]. Der UL-Priester Hertel wurde in der Schweiz im Jahre 1997 wegen rassistischer Aussagen zu einer Geldstrafe bestraft[4].

Bernard Blanc war ein Pensionär der mal als ehemaliger Mitarbeiter der École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) oder der ETH-Zürich engegeben wird.

Bernard Blanc wurde nach der Veröffentlichung beklagt und in der Schweiz verurteilt seine fehlerhaften Behauptungen nicht mehr zu verbreiten. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hob das Urteil jedoch wieder auf, ohne jedoch die Behauptungen zu bewerten[5][6]. Blanc bezeichnete dann später im Jahre 1992 die Angaben im Artikel zu eigenen Untersuchungen aus dem Jahhre 1989 als vorläufig, und diese wäre ohne seine Zustimmung veröffentlicht worden. Zitat: [...] On 27 January 1992 Professor Blanc made the following statement: “Statement concerning false information about foodstuffs treated or prepared in microwave ovens which appeared recently in Franz Weber Journal (January-March 1992) [and] Raum & Zeit (Munich, January-February 1992). While the published figures and the description of the preliminary experiment are correct, I totally dissociate myself from the presentation and interpretation of the preliminary exploratory experiment carried out in 1989, which was published without my consent by the co-author of the study in the journals cited above.[...][7]

Themen

Tierschutz

Quellennachweise

  1. v
  2. Journal Franz Weber Heft 19 (1991). Titel Vergleichende Untersuchungen über die Beeinflussung des Menschen durch konventionell und im Mikrowellenofen aufbereitete Nahrung
  3. H. Ande: Weg vom Mikrowellenherd, Raum & Zeit Special Nr. 6
  4. NZZ, Artikel vom 11.12.97
  5. http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/ViewRoot.asp?Item=0&Action=Html&X=624124537&Notice=0&Noticemode=&RelatedMode=0
  6. http://hudoc.echr.coe.int/Hudoc1doc2/HFJUD/199903/hertel.arr%20bata.doc)
  7. http://www.menschenrechte.ac.at/orig/98_4/Hertel.pdf (Seite 17)