Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
312 Bytes hinzugefügt ,  20:03, 30. Nov. 2011
Zeile 19: Zeile 19:     
Es sind im Tabakrauch viele Stoffe bekannt geworden, die als krebserregend gelten. Durch das Rauchen steigt das relative Risiko für Krebserkrankungen.<ref>http://en.wikipedia.org/wiki/Health_effects_of_tobacco</ref> Besonders deutlich wird die Risikozunahme beim Lungenkrebs: Mehr als 85 % der Lungenkrebspatienten, aber nur etwa 25 bis 35 Prozent der Normalbevölkerung, sind Raucher. Genetische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Aktivität von Genen, die für die Reparatur der DNA zuständig sind und die Entwicklung von Lungenkrebs aufhalten könnten, bei Rauchern dauerhaft herabgesetzt ist.  
 
Es sind im Tabakrauch viele Stoffe bekannt geworden, die als krebserregend gelten. Durch das Rauchen steigt das relative Risiko für Krebserkrankungen.<ref>http://en.wikipedia.org/wiki/Health_effects_of_tobacco</ref> Besonders deutlich wird die Risikozunahme beim Lungenkrebs: Mehr als 85 % der Lungenkrebspatienten, aber nur etwa 25 bis 35 Prozent der Normalbevölkerung, sind Raucher. Genetische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Aktivität von Genen, die für die Reparatur der DNA zuständig sind und die Entwicklung von Lungenkrebs aufhalten könnten, bei Rauchern dauerhaft herabgesetzt ist.  
 +
 +
Bereits in den dreissiger Jahren des 20. Jahrhunderts zeigten deutsche Wissenschaftler dass das Rauchen Krebs fördert.<ref>Naomi Oreskes and Erik M. Conway (2010). Merchants of Doubt: How a Handful of Scientists Obscured the Truth on Issues from Tobacco Smoke to Global Warming, Bloomsbury Press, S. 15.</ref>
 
Das Bundesverfassungsgericht stellte 1997 fest, dass Rauchen nach heutigem medizinischem Kenntnisstand Krebs und Herz- und Gefäßkrankheiten verursacht und damit zu tödlichen Krankheiten und Gesundheitsgefahren für nicht rauchende Mitmenschen führt. Bei Tabakerzeugnissen handelt es sich um Genussmittel, bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Gesundheitsschäden regelmäßig auftreten.<ref>BVerfG, B. v. 22. Januar 1997, Az. 2 BvR 1915/91, in: BVerfGE 95, 173</ref>
 
Das Bundesverfassungsgericht stellte 1997 fest, dass Rauchen nach heutigem medizinischem Kenntnisstand Krebs und Herz- und Gefäßkrankheiten verursacht und damit zu tödlichen Krankheiten und Gesundheitsgefahren für nicht rauchende Mitmenschen führt. Bei Tabakerzeugnissen handelt es sich um Genussmittel, bei deren bestimmungsgemäßer Verwendung Gesundheitsschäden regelmäßig auftreten.<ref>BVerfG, B. v. 22. Januar 1997, Az. 2 BvR 1915/91, in: BVerfGE 95, 173</ref>
  
18.323

Bearbeitungen

Navigationsmenü