Jo Conrad

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Johannes (Jo) Conrad (geb. 1958, Landkreis Osterholz-Scharmbeck, Spitzname bignose) ist ein deutscher Verschwörungstheoretiker, Unternehmer und Autor pseudowissenschaftlicher und verschwörungstheoretischer Bücher mit Bezügen zu Esoterik, antisemitischem und rechtem Gedankengut.

Biographie

Conrad wurde 1958 im Landkreis Osterholz-Scharmbeck geboren. Er verließ die Schule ohne Abschluss und begann eine Fotografenlehre, die er jedoch abbrach. Er widmete sich dann autodidaktisch der musikalischen Komposition und arbeitete als Taxifahrer. Er betreibt heute ein Internetforum sowie zusammen mit Jan Udo Holey eine Webseite auf der gegen Bezahlung Videos mit zumeist pseudowissenschaftlichen oder verschwörungstheoretischen Inhalten gesehen werden können (Secret-TV).

Aktivitäten

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Conrad betreibt zur Zeit als Administrator das Freigeist-Forum (zu dem auch folgendes Blog existiert: [1]) und beteiligt sich an dem Internetprojekt Secret-TV (secret-tv). Die Domain geistig-frei ist jedoch in Südafrika auf einen gewissen Georg Ritschl angemeldet, der in der esoterisch-braunen Chemtrail und Cloudbuster Szene kommerziell tätig ist und ebenfalls der Anmelder eines deutschsprachigen Forums über die Germanische Neue Medizin ist. Die neue Addresse des Freigeistforums ist nicht mehr auf Georg Ritschel angemeldet.

Voran gegangene Internetforen, die Conrad angemeldet hatte, wurden vom jeweiligen Provider 2001 und 2004 gekündigt. Dies geht offenbar darauf zurück, dass Conrad holocaustleugnende, hitlerverehrende und antisemitische Beiträge duldete.

Conrad wird als Protektor für ein Dorf im Jetzt Projekt zusammen mit Michael Hinz, Armin Risi, Rüdiger Dahlke, Lothar Hirneise, Johannes Holey, Bernd Joschko, Barbara Rütting, Hans-Joachim Zillmer und anderen genannt.

Conrad ist auch einer der Hauptakteure für das Projekt Fürstentum Germania.

Kriminalgeschichte

Mindestens zwei Strafverfahren gegen Conrad wurden gegen Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt (üble Nachrede und Volksverhetzung). 2006 wurde bekannt, dass Conrad der Volksverhetzung für schuldig befunden und rechtskräftig verwarnt worden sei (521 Js 31016/04).

Weblinks