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Eine der Gründerinnen und Präsidentin der ILADS war die verstorbene amerikanische [[Osteopathie|Osteopathin]] Teresa “Terri” Royer MacKnight. Weitere Gründer waren [[Richard Horowitz]] und Nick Harris.
 
Eine der Gründerinnen und Präsidentin der ILADS war die verstorbene amerikanische [[Osteopathie|Osteopathin]] Teresa “Terri” Royer MacKnight. Weitere Gründer waren [[Richard Horowitz]] und Nick Harris.
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In Deutschland existiert die [[Deutsche Borreliose Gesellschaft]], die den Inhalten und Auffassungen der ILADS folgt und die bisher etablierten wissenschaftlichen Standards kritisiert. Ihre eigene Leitlinie<ref>http://www.borreliose-gesellschaft.de/de/Leitlinien</ref> unterscheidet sich von den AWMF-Leitlinien. Beispielsweise nennt die DBG-Leitlinie zahlreiche Symptome, die im Rahmen des behaupteten „Post-Lyme-Disease-Syndrome“ auftreten sollen, beispielsweise Müdigkeit. Auch wird der Einsatz des umstrittenen [[Lymphozytentransformationstest]] empfohlen. Vor allem tritt sie für langfristige Antibiotika-Behandlungen ein, deren Nutzen in mehreren Studien nicht belegt werden konnte. 2017 klagte die DBG gegen eine S3-AWMF-Leitlinie. Das Landgericht Berlin hatte kurz vor Jahresende 2017 eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) die Mitwirkung bei der Verabschiedung und Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie Neuroborreliose untersagt wurde.<ref>https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/955096/borreliose-gesellschaft-verteidigt-rechtsmittel-s3-leitlinie.html</ref>
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In Deutschland existiert die [[Deutsche Borreliose Gesellschaft]], die den Inhalten und Auffassungen der ILADS folgt und die bisher etablierten wissenschaftlichen Standards kritisiert. Ihre eigene Leitlinie<ref>http://www.borreliose-gesellschaft.de/de/Leitlinien</ref> unterscheidet sich von den AWMF-Leitlinien. Beispielsweise nennt die DBG-Leitlinie zahlreiche Symptome, die im Rahmen des behaupteten „Post-Lyme-Disease-Syndrome“ auftreten sollen, beispielsweise Müdigkeit. Auch wird der Einsatz des umstrittenen [[Lymphozytentransformationstest]] empfohlen. Vor allem tritt sie für langfristige Antibiotika-Behandlungen ein, deren Nutzen in mehreren Studien nicht belegt werden konnte. 2017 klagte die DBG gegen eine S3-AWMF-Leitlinie. Das Landgericht Berlin hatte kurz vor Jahresende 2017 eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) die Mitwirkung bei der Verabschiedung und Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie Neuroborreliose untersagt wurde. Die DGN hatte 2016 die Daten mehrerer systematischer Reviews vorgestellt. Diese zeigten, dass Patienten mit liquordiagnostisch gesicherter Neuroborreliose überwiegend gutartige Krankheitsverläufe aufweisen. Des Weiteren bestätigten sie, dass die bisher empfohlene Antibiotikatherapiedauer von zwei bis drei Wochen ausreichend ist. Eine längere oder intensivere Antibiotikatherapie bringe keinen Zusatznutzen, sondern setze die Patienten aufgrund der Nebenwirkungen einem unnötigen Risiko aus. Antragsteller der Berliner Klage waren neben der Deutsche Borreliose-Gesellschaft die Patientenorganisation Borreliose und FSME Bund Deutschland.<ref>https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/955096/borreliose-gesellschaft-verteidigt-rechtsmittel-s3-leitlinie.html</ref>
    
Ebenfalls in Deutschland orientiert sich unter anderem das [[Borreliose-Centrum-Augsburg]] an den Leitlinien und Empfehlungen der ILADS.
 
Ebenfalls in Deutschland orientiert sich unter anderem das [[Borreliose-Centrum-Augsburg]] an den Leitlinien und Empfehlungen der ILADS.
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