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:''"Mittel, deren Wirksamkeit aus therapeutischer Sicht nicht anerkannt ist, sind daher gemäß Nr. 4.1 der Richtlinien zu § 5 Abs. 2 Buchstabe a BhVO regelmäßig nicht beihilfefähig."''<ref>http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2993</ref>
 
:''"Mittel, deren Wirksamkeit aus therapeutischer Sicht nicht anerkannt ist, sind daher gemäß Nr. 4.1 der Richtlinien zu § 5 Abs. 2 Buchstabe a BhVO regelmäßig nicht beihilfefähig."''<ref>http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2993</ref>
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Ein Gutachter der Kammer stellte im Rahmen des Verfahrens fest, dass ''bei homöopathischen Präparaten'' ... ''allgemein keine Aussicht''.. bestehe, ''eine therapeutische Wirksamkeit wissenschaftlich fundiert nachzuweisen''. Unter anderen zitierte das Verwaltungsgericht Saarlouis nicht nur das Tumorzentrum München<ref>http://tumorzentrum-muenchen.de/fileadmin/manuale/ 697_Manual_Maligne_Melanome.pdf</ref>, sondern auch diesen, ursprünglich unter Esowatch erschienen Artikel.<ref>Zitat Urteil 3 K 573/09: ''..Des gleichen wird dem Mittel Horvi-Enzym die allgemeine wissenschaftliche Anerkennung abgesprochen<br>(s. hierzu die Internet-Seiten http://www.therapeuten.de/ therapien/horvi_enzym_therapie.htm; http://esowatch.com/ ge/index.php?title=Horvi-Enzym-Therapie).<br>Unter anderem ist eine therapeutische Wirkung von Ney-Tumorin und Horvi-Enzym nach den Angaben des Tumorzentrums München bei Krebserkrankungen nicht nachgewiesen<br>(http://tumorzentrum-muenchen.de/fileadmin/manuale/ 697_Manual_Maligne_Melanome.pdf).<br>Von einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung der dem Kläger verordneten streitgegenständlichen Mittel vermag das erkennende Gericht nach alldem nicht auszugehen...''</ref>
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Ein Gutachter der Kammer stellte im Rahmen des Verfahrens fest, dass ''bei homöopathischen Präparaten'' ... ''allgemein keine Aussicht''.. bestehe, ''eine therapeutische Wirksamkeit wissenschaftlich fundiert nachzuweisen''. Unter anderen zitierte das Verwaltungsgericht Saarlouis nicht nur das Tumorzentrum München<ref>http://tumorzentrum-muenchen.de/fileadmin/manuale/ 697_Manual_Maligne_Melanome.pdf</ref>, sondern auch diesen, ursprünglich unter Esowatch erschienen Artikel.<ref>Zitat Urteil 3 K 573/09: ''..Des gleichen wird dem Mittel Horvi-Enzym die allgemeine wissenschaftliche Anerkennung abgesprochen<br>(s. hierzu die Internet-Seiten http://www.therapeuten.de/therapien/horvi_enzym_therapie.htm; http://esowatch.com/ge/index.php?title=Horvi-Enzym-Therapie).<br>Unter anderem ist eine therapeutische Wirkung von Ney-Tumorin und Horvi-Enzym nach den Angaben des Tumorzentrums München bei Krebserkrankungen nicht nachgewiesen<br>(http://tumorzentrum-muenchen.de/fileadmin/manuale/697_Manual_Maligne_Melanome.pdf).<br>Von einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung der dem Kläger verordneten streitgegenständlichen Mittel vermag das erkennende Gericht nach alldem nicht auszugehen...''</ref>
    
==Chemische Zusammensetzung==
 
==Chemische Zusammensetzung==
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