Auf einen Vorschlag des Hahnemann-Anhängers Constantin Hering aus Sachsen im 19. Jahrhundert geht das so genannte ''Heringsche Gesetz'' zurück. Hering glaubte, dass eine Gesundung erfolge, wenn es zu einer Auslöschung von Symptomen in folgenden Richtungen verlaufe:
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Auf einen Vorschlag des Hahnemann-Anhängers Constantin Hering aus Sachsen im 19. Jahrhundert geht das so genannte ''Heringsche Gesetz'' zurück. Dabei handelt es sich um ein Beurteilungskriterium für den Behandlungsverlauf, demzufolge sich bei homöopathischer Behandlung die Symptome einer chronischen Krankheit von „oben nach unten“, von „innen nach außen“ (d. h. von „lebenswichtigeren zu den weniger lebenswichtigen Organen“) sowie in der umgekehrten Reihenfolge des Entstehens
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* von innen nach außen
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bessern sollen.
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* von oben nach unten
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* von jetzt zu früher
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