Änderungen

18 Bytes hinzugefügt ,  17:08, 5. Okt. 2008
K
Zeile 39: Zeile 39:     
==Homöopathie und Malariaprophylaxe und Anti Zecken Globuli==
 
==Homöopathie und Malariaprophylaxe und Anti Zecken Globuli==
[[image:Malaria Nosode|thumb]]
+
[[image:malarianosode.jpg|Malaria Nosode|thumb]]
 
In Deutschland ist immer wieder zu beobachten, dass Homöopathen das Mittel  ''Malaria 2000'' (oder andere Mittel) zu einer beabsichtigten sogenannten Malariaprophylaxe für Patienten verwenden, die beabsichtigen in ein Land zu reisen in dem die Makaria endemisch ist. Regelmässig müssen in Klinken Malariapatienten behandelt werden, die angeben sich derartig vor Malaria ''gewappnet'' zu haben und sich dennoch infizierten. Es kam zu mindestens einem Todesfall eines Patienten der nach Malaria2000-Prophylaxe starb. Die Arzneimittel - Kommissionen der Apotheker und der deutschen Ärzteschaft nahm mit Veröffentlichungen und deutlichen Warnungen gegen eine derartige hpmöopathische Malariaprophylaxe Stellung: ..''Bereits am 19. März 1998 hat die Arzneimittel - Kommission der Apotheker in der Pharmazeutischen Zeitung vor einer homöopathischen Malaria - Prophylaxe gewarnt. Es wird klargestellt, daß Malaria eine ernste und z.T. lebensbedrohliche Krankheit darstellt, "der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann, von denen man sich eine erhöhte Immunität des Körpers gegen Malariaerreger erhofft. Fälle in denen eine solche "Prophylaxe" versagt hat, sind literaturkundig". Es wird daher dringend davon abgeraten, homöopathische Mittel zur Malaria-Prophylaxe abzugeben.'' Noch deutlicher und schärfer warnt die Arzneimittel - Kommission der deutsche Ärzteschaft im Deutsche Ärzteblatt 95 vom 19. Juni 1998. Die AMK nahm dabei Bezug auf eine von einer Firma angebotene homöopathische Malariaprophylaxe. Wörtlich: ''... Niedergelassene Ärzte, die Patienten eine homöopathische Malaria - Prophylaxe verordnen, haben mit berufsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Malaria ist eine ernste und unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit,....Wegen der akuten Gefährdung der Patienten, die sich unter Umständen auf ihr homöopathisches Arzneimittel verlassen, sieht die AMK der deutschen Ärzteschaft bei der Verordnung solcher homöopathischen Mittel zur Malaria - Prophylaxe einen Verstoß gegen die Berufspflichten des Arztes und rät zum Schutze der Patienten dringend von einer Verordnung solcher Mittel ab.  
 
In Deutschland ist immer wieder zu beobachten, dass Homöopathen das Mittel  ''Malaria 2000'' (oder andere Mittel) zu einer beabsichtigten sogenannten Malariaprophylaxe für Patienten verwenden, die beabsichtigen in ein Land zu reisen in dem die Makaria endemisch ist. Regelmässig müssen in Klinken Malariapatienten behandelt werden, die angeben sich derartig vor Malaria ''gewappnet'' zu haben und sich dennoch infizierten. Es kam zu mindestens einem Todesfall eines Patienten der nach Malaria2000-Prophylaxe starb. Die Arzneimittel - Kommissionen der Apotheker und der deutschen Ärzteschaft nahm mit Veröffentlichungen und deutlichen Warnungen gegen eine derartige hpmöopathische Malariaprophylaxe Stellung: ..''Bereits am 19. März 1998 hat die Arzneimittel - Kommission der Apotheker in der Pharmazeutischen Zeitung vor einer homöopathischen Malaria - Prophylaxe gewarnt. Es wird klargestellt, daß Malaria eine ernste und z.T. lebensbedrohliche Krankheit darstellt, "der nicht durch unspezifische homöopathische Mittel begegnet werden kann, von denen man sich eine erhöhte Immunität des Körpers gegen Malariaerreger erhofft. Fälle in denen eine solche "Prophylaxe" versagt hat, sind literaturkundig". Es wird daher dringend davon abgeraten, homöopathische Mittel zur Malaria-Prophylaxe abzugeben.'' Noch deutlicher und schärfer warnt die Arzneimittel - Kommission der deutsche Ärzteschaft im Deutsche Ärzteblatt 95 vom 19. Juni 1998. Die AMK nahm dabei Bezug auf eine von einer Firma angebotene homöopathische Malariaprophylaxe. Wörtlich: ''... Niedergelassene Ärzte, die Patienten eine homöopathische Malaria - Prophylaxe verordnen, haben mit berufsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Malaria ist eine ernste und unter Umständen lebensbedrohliche Krankheit,....Wegen der akuten Gefährdung der Patienten, die sich unter Umständen auf ihr homöopathisches Arzneimittel verlassen, sieht die AMK der deutschen Ärzteschaft bei der Verordnung solcher homöopathischen Mittel zur Malaria - Prophylaxe einen Verstoß gegen die Berufspflichten des Arztes und rät zum Schutze der Patienten dringend von einer Verordnung solcher Mittel ab.  
 
Andererseits ist die Krankheitsprophylaxe an sich innerhalb der Homöopathieszene umstritten, da sich ohne erkennbare Symptome ja keine homöopathischen Mittel finden lassen. Auch in England waren derartige Malariaprophlaxen bekannt geworden, und die englische staatliche NHS stellte daher ab 2008 die Zahlungen an homöopathische Einrichtungen ein.
 
Andererseits ist die Krankheitsprophylaxe an sich innerhalb der Homöopathieszene umstritten, da sich ohne erkennbare Symptome ja keine homöopathischen Mittel finden lassen. Auch in England waren derartige Malariaprophlaxen bekannt geworden, und die englische staatliche NHS stellte daher ab 2008 die Zahlungen an homöopathische Einrichtungen ein.
23.054

Bearbeitungen