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Die '''Hochtontherapie nach May''' (''Hochtontherapie'', ''HiToP Hochtontherapie'' oder ''Hochfrequente Muskelstimulation'') ist eine [[alternativmedizin]]ische Behandlungsmethode aus dem Bereich der Elektrotherapien zur Behandlung von Polyneuropathien, Rückenschmerzen, degenerativen Gelenkerkrankungen, Migräne, Kopfschmerzen, sowie zur Wundheilung und Ödembehandlung. Sie wird aber auch bei Menschen mit Multipler Sklerose angewandt. Erfinder ist der Neurologe und Psychiater Hans-Ulrich May (geb. 1935) aus Bretten bei Karlsruhe, der sein Verfahren patentieren ließ.<ref>US Patent 7,418,294 B2: Electro-therapeutic device. Date of Patent: Aug 26, 2008</ref><ref>Offenlegungsschrift DE 10 2008 007 063 A1: Vorrichtung zur elektrotherapeutischen Behandlung von Muskel- und Nervengewebe. Veröffentlichungsdatum: 27.08.2009</ref> Geräte für die Therapie werden von einer Firma Remamed an der gleichen Anschrift vertrieben.
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Die '''Hochtontherapie nach May''' (''Hochtontherapie'', ''HiToP Hochtontherapie'' oder ''Hochfrequente Muskelstimulation'') ist eine [[alternativmedizin]]ische Behandlungsmethode aus dem Bereich der Elektrotherapien zur Behandlung von Polyneuropathien, Rückenschmerzen, degenerativen Gelenkerkrankungen, Migräne, Kopfschmerzen, sowie zur Wundheilung und Ödembehandlung. Sie wird aber auch bei Menschen mit Multipler Sklerose angewandt. Erfinder ist der Neurologe und Psychiater Hans-Ulrich May (geb. 1935) aus Bretten bei Karlsruhe, der sein Verfahren auch patentieren ließ.<ref>US Patent 7,418,294 B2: Electro-therapeutic device. Date of Patent: Aug 26, 2008</ref><ref>Offenlegungsschrift DE 10 2008 007 063 A1: Vorrichtung zur elektrotherapeutischen Behandlung von Muskel- und Nervengewebe. Veröffentlichungsdatum: 27.08.2009</ref> Geräte für die Therapie werden von einer Firma Remamed an der gleichen Anschrift vertrieben.
    
Die Wirksamkeit des Verfahrens ist bisher nicht nachgewiesen, die Kosten von 30 bis 60 Euro pro Sitzung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
 
Die Wirksamkeit des Verfahrens ist bisher nicht nachgewiesen, die Kosten von 30 bis 60 Euro pro Sitzung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
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