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[[image:Himalayasalz.jpg|typisches Produkt aus Pakistan|320px|thumb]]
 
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[[image:Himalaya Streusalz.jpg|Werbung für Himalayasalz als Streusalz|320px|thumb]]
 
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[[image:Biomare Himalayasalz.jpg|Hinweis des Anbieters Biomare (Bild: Floria Treiß/twitter März 2019<ref>https://twitter.com/ftreiss/status/1103967660214308864</ref>)|320px|thumb]]
 
'''Himalayasalz''' ist ein rosafabenes Salz aus dem Bereich der Spezialitätensalze, das ab etwa 2002 in Bioläden, [[Esoterik]]geschäften, Reformhäusern und Onlineversandhäusern zu relativ hohen Preisen (10&nbsp;bis 60&nbsp;Euro/kg) als Nahrungsmittel angeboten und dem von seinen Verkäufern eine Vielzahl von gesundheitlichen Wirkungen zugeschrieben wird. Das Salz wird insbesondere mit seiner angeblichen Herkunft aus der Himalayaregion beworben.  
 
'''Himalayasalz''' ist ein rosafabenes Salz aus dem Bereich der Spezialitätensalze, das ab etwa 2002 in Bioläden, [[Esoterik]]geschäften, Reformhäusern und Onlineversandhäusern zu relativ hohen Preisen (10&nbsp;bis 60&nbsp;Euro/kg) als Nahrungsmittel angeboten und dem von seinen Verkäufern eine Vielzahl von gesundheitlichen Wirkungen zugeschrieben wird. Das Salz wird insbesondere mit seiner angeblichen Herkunft aus der Himalayaregion beworben.  
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Befürworter und gewerbliche Anbieter geben als Grund für angebliche gesundheitlich positive Effekte einen zusätzlichen Mineralstoffgehalt an, gegenüber dem im Handel befindlichen Standardsalz. Das schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine ganze Reihe Spezialitätensalze untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass gewöhnliche Speisesalze den Spezialitätensalzen vorzuziehen seien. Standardsalze sind mit einem Natriumchloridanteil von 99 Prozent reiner als die Spezialitätensalze mit nur 94 Prozent oder weniger. Letztere enthalten größere Mengen unerwünschter Stoffe wie Aluminium. Allerdings lagen alle potenziell schädlichen Stoffe unter den Grenzwerten, die als bedenklich für die Gesundheit gelten, schrieb das BLV.<ref>https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-64664.html</ref> Ein Nachteil von Himalayasalz ist auch das Fehlen von Jod.  
 
Befürworter und gewerbliche Anbieter geben als Grund für angebliche gesundheitlich positive Effekte einen zusätzlichen Mineralstoffgehalt an, gegenüber dem im Handel befindlichen Standardsalz. Das schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine ganze Reihe Spezialitätensalze untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass gewöhnliche Speisesalze den Spezialitätensalzen vorzuziehen seien. Standardsalze sind mit einem Natriumchloridanteil von 99 Prozent reiner als die Spezialitätensalze mit nur 94 Prozent oder weniger. Letztere enthalten größere Mengen unerwünschter Stoffe wie Aluminium. Allerdings lagen alle potenziell schädlichen Stoffe unter den Grenzwerten, die als bedenklich für die Gesundheit gelten, schrieb das BLV.<ref>https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/dokumentation/nsb-news-list.msg-id-64664.html</ref> Ein Nachteil von Himalayasalz ist auch das Fehlen von Jod.  
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Ein Anbieter ([[Zeitenschrift|Ursula Seiler-Spielmann, ZeitenSchrift Waren-Versandhandel]])<ref>Ursula Seiler-Spielmann, ZeitenSchrift Waren-Versandhandel Ursula Seiler, Max-Stromeyer-Str. 172, D-78467 Konstanz</ref>behauptet folgende, ausschließlich positivr gesundheitlich relevante Wirkungen für sein knapp € 40 teures (pro Kilo) Himalaya-Kristallsalz, das in Tablettenform abgepackt ist:
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Ein Anbieter ([[Zeitenschrift|Ursula Seiler-Spielmann, ZeitenSchrift Waren-Versandhandel]])<ref>Ursula Seiler-Spielmann, ZeitenSchrift Waren-Versandhandel Ursula Seiler, Max-Stromeyer-Str. 172, D-78467 Konstanz</ref>behauptet folgende, ausschließlich positiver gesundheitlich relevante Wirkungen für sein knapp € 40 teures (pro Kilo) Himalaya-Kristallsalz, das in Tablettenform abgepackt ist:
    
:''"Kristallsalz wirkt so stark antibakteriell, dass es vielfach schon bei der Lyme-Borreliose oder bei Cholera und Typhus geholfen hat. Laut zahlreichen Erfahrungsberichten kann Himalaja-Kristallsalz hilfreich sein bei: Asthma-Attacken und Atembeschwerden, Säure-Basen-Gleichgewicht, Diabetes, Blutzucker- und Blutdruck-Regulation, Zellalterung, Muskelkrämpfen, Schlafproblemen und schwacher Libido."''<ref>http://www.zeitenschrift.com/shop/himalaja-kristallsalz-kapseln-180-stk.html</ref>
 
:''"Kristallsalz wirkt so stark antibakteriell, dass es vielfach schon bei der Lyme-Borreliose oder bei Cholera und Typhus geholfen hat. Laut zahlreichen Erfahrungsberichten kann Himalaja-Kristallsalz hilfreich sein bei: Asthma-Attacken und Atembeschwerden, Säure-Basen-Gleichgewicht, Diabetes, Blutzucker- und Blutdruck-Regulation, Zellalterung, Muskelkrämpfen, Schlafproblemen und schwacher Libido."''<ref>http://www.zeitenschrift.com/shop/himalaja-kristallsalz-kapseln-180-stk.html</ref>
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:''2Entgegen dem Berufungsvorbringen kommt es für das vom Landgericht ausgesprochene Verbot nicht entscheidend auf die dem Sachverständigenbeweis zugängliche Frage an, ob die Region, aus der das Steinsalz stammt, nach objektiven geografischen Begriffen zum Himalaya gehört; eine bindend definierte Herkunftsbezeichnung (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 36 – Spreewälder Gurken) liegt ersichtlich nicht vor. Maßgebend ist vielmehr die durch Produktbezeichnung und Produktaufmachung geweckte Erwartung der angesprochenen Verbraucher, also eine vom Wettbewerbsgericht festzustellende Erfahrungstatsache. Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, verbindet der durchschnittlich informierte deutsche Verbraucher mit der Angabe “Himalaya” die Vorstellung von einer Hochgebirgsregion mit den höchsten Erhebungen der Erde. Durch die Aufmachung mit dem Bild eines schneebedeckten Gipfels wird diese Vorstellung noch verstärkt. Der aufmerksame Verbraucher, der nach Aufklappen des Faltetiketts erfährt, dass “Himalaya-Kristallsalz” vor mehr als 250 Mio. Jahren durch die Austrocknung eines Urmeeres entstanden sei, wird zwar kaum annehmen, dass der Salzabbau in extremer, gefahrvoller Höhe über dem heutigen Meeresspiegel außerhalb jeder Zivilisation unter Schnee und Eis erfolge. Trotz seiner Gewöhnung an werbliche Übertreibungen wird er aber zumindest davon ausgehen, dass das Salz in einem Tal oder am Fuß des Hochgebirgsmassivs gewonnen wird. Weniger zu Misstrauen veranlassen als in seinem Irrtum bestätigen wird ihn dabei das von der Berufung angeführte Beispiel des “Bad Reichenhaller” Markensalzes, für das mit dem Bild schneebedeckter Berge und der Angabe “Alpensalz” auf der Verpackung geworben wird (Anlage BB 3, Bl. 302 d.A.); denn dieses Salz stammt tatsächlich aus einer Saline am Alpenrand und gerade nicht aus der Fränkisch-Schwäbischen Alb oder dem äußersten Alpenvorland. Dagegen findet der Abbau des von der Beklagten angebotenen Steinsalzes unstreitig im Tagebau in einer vom Himalaya-Massiv durch eine dichtbesiedelte Ebene getrennten, rund 200 km entfernten Hügellandschaft statt. Damit rechnet auch kein besonders aufmerksamer Verbraucher, der den englischsprachigen Text auf dem Etikett entziffert, wo von Salzminen Alexanders des Großen in den Regionen Karakorum (mit dem zweithöchsten Berg der Erde) und Kaschmir (am Hindukusch) die Rede ist.<br>9. Zur Recht hat das Landgericht die in Rede stehende Täuschung der Verbraucher als spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung angesehen, weil damit für die Preisbildung bedeutsame Exklusivitätserwartungen geweckt werden. An dieser Relevanz fehlt es nicht schon deshalb, weil im Bereich des Himalaya-Massivs kein qualitativ besseres Kristallsalz vorkommt und ein verständiger Käufer auch nicht annehmen wird, dass das Salz dort unter Extrembedingungen in unberührter Natur abgebaut wird.2''<ref>http://www.markenmagazin.de/olg-koeln-himalaya-salz-irrefuehrung-ueber-die-geografische-herkunft-eines-produktes-urteil-vom-01-10-2010-6-u-7110/</ref>
 
:''2Entgegen dem Berufungsvorbringen kommt es für das vom Landgericht ausgesprochene Verbot nicht entscheidend auf die dem Sachverständigenbeweis zugängliche Frage an, ob die Region, aus der das Steinsalz stammt, nach objektiven geografischen Begriffen zum Himalaya gehört; eine bindend definierte Herkunftsbezeichnung (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 36 – Spreewälder Gurken) liegt ersichtlich nicht vor. Maßgebend ist vielmehr die durch Produktbezeichnung und Produktaufmachung geweckte Erwartung der angesprochenen Verbraucher, also eine vom Wettbewerbsgericht festzustellende Erfahrungstatsache. Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, verbindet der durchschnittlich informierte deutsche Verbraucher mit der Angabe “Himalaya” die Vorstellung von einer Hochgebirgsregion mit den höchsten Erhebungen der Erde. Durch die Aufmachung mit dem Bild eines schneebedeckten Gipfels wird diese Vorstellung noch verstärkt. Der aufmerksame Verbraucher, der nach Aufklappen des Faltetiketts erfährt, dass “Himalaya-Kristallsalz” vor mehr als 250 Mio. Jahren durch die Austrocknung eines Urmeeres entstanden sei, wird zwar kaum annehmen, dass der Salzabbau in extremer, gefahrvoller Höhe über dem heutigen Meeresspiegel außerhalb jeder Zivilisation unter Schnee und Eis erfolge. Trotz seiner Gewöhnung an werbliche Übertreibungen wird er aber zumindest davon ausgehen, dass das Salz in einem Tal oder am Fuß des Hochgebirgsmassivs gewonnen wird. Weniger zu Misstrauen veranlassen als in seinem Irrtum bestätigen wird ihn dabei das von der Berufung angeführte Beispiel des “Bad Reichenhaller” Markensalzes, für das mit dem Bild schneebedeckter Berge und der Angabe “Alpensalz” auf der Verpackung geworben wird (Anlage BB 3, Bl. 302 d.A.); denn dieses Salz stammt tatsächlich aus einer Saline am Alpenrand und gerade nicht aus der Fränkisch-Schwäbischen Alb oder dem äußersten Alpenvorland. Dagegen findet der Abbau des von der Beklagten angebotenen Steinsalzes unstreitig im Tagebau in einer vom Himalaya-Massiv durch eine dichtbesiedelte Ebene getrennten, rund 200 km entfernten Hügellandschaft statt. Damit rechnet auch kein besonders aufmerksamer Verbraucher, der den englischsprachigen Text auf dem Etikett entziffert, wo von Salzminen Alexanders des Großen in den Regionen Karakorum (mit dem zweithöchsten Berg der Erde) und Kaschmir (am Hindukusch) die Rede ist.<br>9. Zur Recht hat das Landgericht die in Rede stehende Täuschung der Verbraucher als spürbare Wettbewerbsbeeinträchtigung angesehen, weil damit für die Preisbildung bedeutsame Exklusivitätserwartungen geweckt werden. An dieser Relevanz fehlt es nicht schon deshalb, weil im Bereich des Himalaya-Massivs kein qualitativ besseres Kristallsalz vorkommt und ein verständiger Käufer auch nicht annehmen wird, dass das Salz dort unter Extrembedingungen in unberührter Natur abgebaut wird.2''<ref>http://www.markenmagazin.de/olg-koeln-himalaya-salz-irrefuehrung-ueber-die-geografische-herkunft-eines-produktes-urteil-vom-01-10-2010-6-u-7110/</ref>
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==siehe auch==
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*[[Salzheilung]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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