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Bisher existiert jedoch in der Medizin kein allgemein akzeptierter Konsens über etwaige Effekte einer homöopathischen Behandlung, die über den Placeboeffekt hinausgingen. Auch fehlt dazu ein mögliches wissenschaftlich einleuchtendes mögliches Wirkprinzip. Nach aktueller Evidenzlage entsprechen die erzielbaren Wirkungen einer homöopathischen Behandlung denen des Placeboeffekts. Während im wissenschaftlichen Bereich sachliche Kritik erwünscht und unabdingbar ist, stellt der Versuch Kritik pauschal abzustrafen einen Verstoss gegen das (in Deutschland im Grundgesetz verankerte) Recht auf freie Meinungsäusserung dar.
 
Bisher existiert jedoch in der Medizin kein allgemein akzeptierter Konsens über etwaige Effekte einer homöopathischen Behandlung, die über den Placeboeffekt hinausgingen. Auch fehlt dazu ein mögliches wissenschaftlich einleuchtendes mögliches Wirkprinzip. Nach aktueller Evidenzlage entsprechen die erzielbaren Wirkungen einer homöopathischen Behandlung denen des Placeboeffekts. Während im wissenschaftlichen Bereich sachliche Kritik erwünscht und unabdingbar ist, stellt der Versuch Kritik pauschal abzustrafen einen Verstoss gegen das (in Deutschland im Grundgesetz verankerte) Recht auf freie Meinungsäusserung dar.
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1997/1998 mahnte Hevert den Fischer-Verlag wegen des Arzneiverordnungs-Report (AVR) '97 des arzneimittel-telegramm ab. Der Report erschien mit geschwärzten Textstellen.
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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