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Gelegentlich kann beobachtet werden, dass Heilpraktiker sich zumuten HIV-positive Patienten und sogar die als Folge dieser Infektion auftretenden Zustände und assoziierten Erkrankungen behandeln zu wollen – bis hin zur zielgerichteten Therapie von AIDS. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) planten beispielsweise Ende der achtziger jahre sogar Heilpraktiker um einen Heilpraktiker und "Koordinator" eines ''Arbeitskreise für Systemische Aidstherapie'' Dr. jur. Willy Blumenschein und eine Abschreibungs-Investmentfirma (Wert Invest) eine Art "Spezialklinik für Aids-Kranke" aufzumachen, in der mit einer geheimen "Naturheilmittel"-Wundertherapie (''Carziviren'', siehe: [[Tumosteron]]) behandelt werden sollte. Zur rechtlichen Absicherung wollte man mit Ärzten zusammen arbeiten. Die Stadt Elmshorn lehnte jedoch das Projekt ab.<ref>DER SPIEGEL Heft 12/1987 [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522355.html Volltext]</ref>
 
Gelegentlich kann beobachtet werden, dass Heilpraktiker sich zumuten HIV-positive Patienten und sogar die als Folge dieser Infektion auftretenden Zustände und assoziierten Erkrankungen behandeln zu wollen – bis hin zur zielgerichteten Therapie von AIDS. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) planten beispielsweise Ende der achtziger jahre sogar Heilpraktiker um einen Heilpraktiker und "Koordinator" eines ''Arbeitskreise für Systemische Aidstherapie'' Dr. jur. Willy Blumenschein und eine Abschreibungs-Investmentfirma (Wert Invest) eine Art "Spezialklinik für Aids-Kranke" aufzumachen, in der mit einer geheimen "Naturheilmittel"-Wundertherapie (''Carziviren'', siehe: [[Tumosteron]]) behandelt werden sollte. Zur rechtlichen Absicherung wollte man mit Ärzten zusammen arbeiten. Die Stadt Elmshorn lehnte jedoch das Projekt ab.<ref>DER SPIEGEL Heft 12/1987 [http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13522355.html Volltext]</ref>
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Heilpraktikern ist es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt die HIV-Infektion selbst zu behandeln, die mit der HIV-Infektion assozierten Zustände und Folgekrankheuten zu behandeln oder Heilversprechen abzugeben, eine HIV-Infektion bzw AIDS heilen oder therapeutisch angehen zu können. Das gleiche gilt auch für weitere Krankheiten, insbesondere meldepflichtigen Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Erkrankungen.
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Heilpraktikern ist es jedoch ausdrücklich nicht erlaubt die HIV-Infektion selbst zu behandeln, die mit der HIV-Infektion assozierten Zustände und Folgekrankheuten zu behandeln oder Heilversprechen abzugeben, eine HIV-Infektion bzw AIDS heilen oder therapeutisch angehen zu können. Die Regelungen finden sich im [http://bundesrecht.juris.de/ifsg/index.html Infektionsschutzgesetz] (IfSG, Paragraphen 7 und 24 IfSG).
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Das gleiche gilt auch für weitere Krankheiten, insbesondere meldepflichtigen Infektionskrankheiten und sexuell übertragbare Erkrankungen.
    
Die Therapie der HIV-Infektion, und der damit assoziierten Erkrankungen und Folgekrankheiten ist alleine Ärzten vorbehalten. Heilpraktiker dürfen aber Erkrankungen behandeln, die unabhängig von einer Krankheit bestehen, die dem Behandlungsverbot für Heilpraktiker unterliegt. Hierbei muss jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht eingehalten werden.<ref>Quelle:Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz von Peter Georgi und Elvira Bierbach (2.Auflage S.254)</ref> Insofern ist es auch zu erklären, dass Heilprakiker gelegentlich behaupten HIV-positive Patienten zu behandeln. Sie können sich dabei aber nur auf Zustände und Krankheiten beziehen, die nicht ursächlich mit der HIV-Infektion auftreten oder mit ihr assoziiert sind.
 
Die Therapie der HIV-Infektion, und der damit assoziierten Erkrankungen und Folgekrankheiten ist alleine Ärzten vorbehalten. Heilpraktiker dürfen aber Erkrankungen behandeln, die unabhängig von einer Krankheit bestehen, die dem Behandlungsverbot für Heilpraktiker unterliegt. Hierbei muss jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht eingehalten werden.<ref>Quelle:Infektionskrankheiten und Infektionsschutzgesetz von Peter Georgi und Elvira Bierbach (2.Auflage S.254)</ref> Insofern ist es auch zu erklären, dass Heilprakiker gelegentlich behaupten HIV-positive Patienten zu behandeln. Sie können sich dabei aber nur auf Zustände und Krankheiten beziehen, die nicht ursächlich mit der HIV-Infektion auftreten oder mit ihr assoziiert sind.
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