Heilpraktiker: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Heilpraktiker''' ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die trotz fehlender medizinischer Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, das Alter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, dessen Ziel es ist zu prüfen, ob die angehende Heilpraktikerin eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss per Multiple Choice (60 Fragen, von denen 45 richtig sein müssen) und einer mündlichen Prüfung gezeigt werden, dass man in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten, akute Krankheitszustände zu erkennen und sie umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, nach welchem Konzept und wie ein zukünftiger HP gedenkt, seine Kunden zu heilen, gibt es nicht. Heilpraktiker dürfen auch chirurgische Eingriffe vornehmen.
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'''Heilpraktiker''' ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die trotz fehlender medizinischer Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, das Alter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, dessen Ziel es ist zu prüfen, ob die angehende Heilpraktikerin eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss per Multiple Choice (60 Fragen, von denen 45 richtig sein müssen) und einer mündlichen Prüfung gezeigt werden, dass man in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen und sie umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, nach welchem Konzept und wie ein zukünftiger HP gedenkt, seine Kunden zu heilen, gibt es nicht. Heilpraktiker dürfen auch chirurgische Eingriffe vornehmen.

Version vom 7. September 2007, 19:50 Uhr

Heilpraktiker ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die trotz fehlender medizinischer Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügt ein Hauptschulabschluss, das Alter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, dessen Ziel es ist zu prüfen, ob die angehende Heilpraktikerin eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss per Multiple Choice (60 Fragen, von denen 45 richtig sein müssen) und einer mündlichen Prüfung gezeigt werden, dass man in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen und sie umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt. Eine Prüfung, nach welchem Konzept und wie ein zukünftiger HP gedenkt, seine Kunden zu heilen, gibt es nicht. Heilpraktiker dürfen auch chirurgische Eingriffe vornehmen.