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==Überschätzungen eigener Fähigkeiten und die tödlichen Folgen==
 
==Überschätzungen eigener Fähigkeiten und die tödlichen Folgen==
HP müssen schwer kranke Patienten zum Arzt schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Ein Heilpraktiker darf also das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 Aktenzeichen 9 S 1782/08 -). Er hat auch die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 zu dieser Entscheidung.<ref>Beschluss des VGH&nbsp;Mannheim vom 2.&nbsp;Oktober 2008. Aktenzeichen 9&nbsp;S&nbsp;1782/08, NJW&nbsp;2009,&nbsp;458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest, auch als das Geschwür auf eine Größe von 24&nbsp;Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten, an dessen Folgen die Frau starb. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref>
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HP sind dazu verpflichtet, schwer kranke Patienten zum Arzt zu schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Ein Heilpraktiker darf also das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 Aktenzeichen 9 S 1782/08 -). Er hat auch die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 zu dieser Entscheidung.<ref>Beschluss des VGH&nbsp;Mannheim vom 2.&nbsp;Oktober 2008. Aktenzeichen 9&nbsp;S&nbsp;1782/08, NJW&nbsp;2009,&nbsp;458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest, auch als das Geschwür auf eine Größe von 24&nbsp;Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten, an dessen Folgen die Frau starb. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref>
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2018 wurde der Heilpraktiker Wolfgang Schmucker aus Langquaid (Landkreis Kelheim / Franken) vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde für fünf Jahre die Heilpraktikertätigkeit untersagt.<ref>https://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/fahrlaessige-toetung-heilpraktiker-muss-ins-gefaengnis-100.html</ref> Schmucker war von der 41jährigen österreichischen Patientin Anita B. aus Kärnten mit Brustkrebs konsultiert worden, die nach einer ärztlichen Diagnose 2008 einen zweiten Rat einholen wollte. Schmucker wirbt in der Werbung für seine Praxis mit dem Behandlungsschwerpunkt "Tumorerkrankungen"<ref>Zitat aus der Werbung:<br>Naturheilpraxis Heilpraktiker Wolfgang Schmucker in Langquaid im Münchner Norden<br>Schwerpunkte der Naturheilpraxis:<br>Behandlung von Rückenbeschwerden<br>Stoffwechselkrankheiten<br>Zeckenkrankheiten<br>Tumorerkrankungen<br>Kinderwunsch<br>Schwermetallentgiftungen<br>Behandlung von toxischen Belastungen</ref>, was gegen das Heilmittelwerbegesetz verstösst. Er zweifelte die Diagnose an und setzte einen [[Biotensor]] ein, eine Art Angelrute, die durch angebliche Eigenbewegungen Krankheiten muten soll, um die Patientin davon zu überzeugen, dass sie keinen Krebs, sondern eine harmlose Milchdrüsenentzündung habe. Er behandelte sie mehrere Jahre lang kostspielig (unter anderem mit [[Homöopathie|homöopathischen]] Mitteln), während der Tumor sich weiter ausdehnte, handtellergroß durch die Haut brach und sich Metastasen im ganzen Körper bildeten. Am 28. April 2013 starb die falsch behandelte Krebspatientin; sie hinterließ eine Tochter und einen Ehemann. Ein Gutachter erklärte in der Verhandlung, dass die Patientin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden wäre, wenn sie sich kompetent hätte behandeln lassen (ca. 80% alle Frauen mit Brustkrebs überleben diese Erkrankung heutzutage). Schmucker war 2017 während des laufenden Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung von einem Journalistenpaar des Stern besucht worden. Die gesunde Journalistin stellte sich als Krebspatientin mit Brustkrebs vor und zeigte ein gefälschtes pathologisches Gutachten. Erneut setzte Schmucker seinen pseudomedizinischen Biotensor ein. Dass in diesem Falle der Tumor gar nicht vorhanden war, erkannte er mit dem Biotensor nicht; das gefälschte, pathologische Gutachten stellte er nicht in Frage. Der studierte Apotheker Schmucker verschrieb 14 naturheilkundliche Mittel mit monatlichen geschätzten Kosten von etwa 300 Euro.<ref>https://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland--so-gefaehrlich-sind-sie---der-grosse-stern-report-7434370.html</ref> Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist das fünfjährige Berufsverbot nicht gültig. Schmucker kann daher bis zur letzten Instanz weiterhin als Heilpraktiker tätig sein.
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2018 wurde der Heilpraktiker Wolfgang Schmucker aus Langquaid (Landkreis Kelheim / Franken) vom Amtsgericht Kelheim wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde für fünf Jahre die Heilpraktikertätigkeit untersagt.<ref>https://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/fahrlaessige-toetung-heilpraktiker-muss-ins-gefaengnis-100.html</ref> Schmucker war von der 41jährigen österreichischen Patientin Anita B. aus Kärnten mit Brustkrebs konsultiert worden, die nach einer ärztlichen Diagnose 2008 einen zweiten Rat einholen wollte. Schmucker wirbt in der Werbung für seine Praxis mit dem Behandlungsschwerpunkt "Tumorerkrankungen"<ref>Zitat aus der Werbung:<br>Naturheilpraxis Heilpraktiker Wolfgang Schmucker in Langquaid im Münchner Norden<br>Schwerpunkte der Naturheilpraxis:<br>Behandlung von Rückenbeschwerden<br>Stoffwechselkrankheiten<br>Zeckenkrankheiten<br>Tumorerkrankungen<br>Kinderwunsch<br>Schwermetallentgiftungen<br>Behandlung von toxischen Belastungen</ref>, was gegen das Heilmittelwerbegesetz verstösst. Er zweifelte die Diagnose an und setzte einen [[Biotensor]] ein, eine Art Angelrute, die durch angebliche Eigenbewegungen Krankheiten muten soll, um die Patientin davon zu überzeugen, dass sie keinen Krebs, sondern eine harmlose Milchdrüsenentzündung habe. Er behandelte sie mehrere Jahre lang kostspielig (unter anderem mit [[Homöopathie|homöopathischen]] Mitteln), während der Tumor sich weiter ausdehnte, handtellergroß durch die Haut brach und sich Metastasen im ganzen Körper bildeten. Am 28. April 2013 starb die falsch behandelte Krebspatientin; sie hinterließ eine Tochter und einen Ehemann. Ein Gutachter erklärte in der Verhandlung, dass die Patientin mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geheilt worden wäre, wenn sie sich kompetent hätte behandeln lassen (ca. 80% alle Frauen mit Brustkrebs überleben diese Erkrankung heutzutage). Schmucker war 2017 während des laufenden Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung von einem Journalistenpaar des Stern besucht worden. Die gesunde Journalistin stellte sich als Krebspatientin mit Brustkrebs vor und zeigte ein gefälschtes pathologisches Gutachten vor. Erneut setzte Schmucker seinen pseudomedizinischen Biotensor ein. Dass in diesem Falle der Tumor gar nicht vorhanden war, erkannte er nicht, und das gefälschte, pathologische Gutachten stellte er nicht in Frage. Der studierte Apotheker Schmucker verschrieb 14 naturheilkundliche Mittel mit monatlichen geschätzten Kosten von etwa 300 Euro.<ref>https://www.stern.de/gesundheit/heilpraktiker-in-deutschland--so-gefaehrlich-sind-sie---der-grosse-stern-report-7434370.html</ref> Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist das fünfjährige Berufsverbot nicht gültig. Schmucker kann daher bis zur letzten Instanz weiterhin als Heilpraktiker tätig sein.
    
Ein weiterer Fall völliger Überschätzung eigener Fähigkeiten betrifft den Heilpraktiker [[Klaus Ross]], der im Sommer 2016 in die Schlagzeilen der deutschen und niederländischen Presse geriet, als es durch Anwendung des unkonventionelle Mittels [[3-Bromopyruvat-Therapie|3-Bromopyruvat]] in seiner Praxis zu mehreren Todesfällen von Krebskranken kam.
 
Ein weiterer Fall völliger Überschätzung eigener Fähigkeiten betrifft den Heilpraktiker [[Klaus Ross]], der im Sommer 2016 in die Schlagzeilen der deutschen und niederländischen Presse geriet, als es durch Anwendung des unkonventionelle Mittels [[3-Bromopyruvat-Therapie|3-Bromopyruvat]] in seiner Praxis zu mehreren Todesfällen von Krebskranken kam.
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