Health Claims

Health Claims (engl. Behauptungen zur Gesundheit) sind gesundheitsbezogene Versprechen und Behauptungen, die sich auf Lebensmittel beziehen. Dabei kann es sich um Texte, Bilder und Symbole handeln, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere gesundheitsbezogene Eigenschaften besitze.

Die Lebensmittelindustrie bietet heute vermehrt Lebensmittel an, die mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Neben geschmacklichen Eigenschaften werden gesundheitsbezogene Funktionen von Lebensmitteln als Functional Food ins Spiel gebracht. Eine analoge Situation ist in der Werbung für Nahrungsergänzungsmitteln zu beobachten.

Die EU reagierte auf diese Situation mit der Health-Claims-Verordnung von 2006, die 2007 in Europa verbindlich in Kraft trat. Die Health-Claims-Verordnung legt dabei einerseits fest, dass gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel eine wissenschaftliche Basis haben muss, andererseits bedeutet die Verordnung jedoch auch eine Liberalisierung, da beispielsweise Aussagen zu einer Verringerung eines Krankheitsrisikos (engl. „Risk Reduction Claims“) verwendet werden dürfen, sofern sie zuvor in eine Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben aufgenommen wurden.

EU-weit sind bislang mindestens 4.000 verschiedene Health Claims bekannt geworden. Die Europäische Kommission hat im Mai 2012 eine Liste mit 222 gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel im EU-Amtsblatt veröffentlicht.[1] Alle nicht zugelassenen - bis auf die noch nicht abschließend geprüften - Health Claims sind ab dem 14. Dezember 2012 auf Lebensmittelverpackungen verboten.[2]

Health-Claims-Verordnung der EU (Verordnung EG Nr. 1924/2006)

Am 1. Juli 2007 trat in Europa verbindlich die Health-Claims-Verordnung (EG-Verordnung Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006) in Kraft. Darin ist geregelt, dass Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, nur noch zulässig sind, wenn sie durch die „Health-Claims-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) herausgegebenen Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe (z. B. Werbeaussage) nicht zugelassen, darf sie nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Es gilt zudem ein strenger Wissenschaftsvorbehalt: Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist.

Mit dieser Verordnung wurden in Europa einheitliche Bedingungen geschaffen. Verbraucher sollen so besser vor Falschaussagen und nicht belegten Behauptungen geschützt und besser über die Zusammensetzung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen informiert werden.

Seit Inkraftreten der Verordnung unterliegen nicht nur Werbeaussagen, sondern auch Markennamen, Produktbezeichnungen, Bilder und graphische Darstellungen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen.

Behauptungen wie schützt vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen unterliegen Sondervorschriften und müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Seit 2007 gelten vielfältige Übergangsregelungen für „Altprodukte“, die es Herstellern und Händlern erleichtern sollen, sich auf diese Verordnung einzustellen.

Beispiele

Health Claims sind beispielsweise in der Werbung auf dem umkämpften Joghurtmarkt zu beobachten: Joghurts sollen bei der Verdauung helfen oder die Abwehrkräfte aktivieren. Margarine soll den Cholesterinspiegel senken und das Herz-Kreislaufsystem schützen und Omega-3-Fettsäuren sollen bei der Hirnentwicklung helfen.

Typische Health Claims sind beispielsweise:

  • nährwertbezogen: zuckerfrei, fettreduziert, "reich an Vitamin C"
  • gesundheitsbezogen: "Kalzium ist gut für Ihre Knochen", "hilft bei der Verdauung" oder " senkt den Cholesterinspiegel"

Weblinks

Siehe auch

Quellen