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Nur eine Woche nach der zurückgezogenen Impfstudie erschien in der ansonsten renommierten Fachzeitschrift ''JAMA Pediactrics'' eine zweite Veröffentlichung, an der Harald Walach beteiligt war. Es handelt sich um eine vom Querdenken-Verein [[Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.]] - dem Walach und die anderen Autoren selbst angehören - finanzierte Auftragsstudie, die lediglich als "Research Letter" (Forschungsbrief) veröffentlicht wurde und keinem wissenschaftlichen Gutachterprozess (Peer Review) unterlag. Veröffentlichungsdatum ist der 30. Juni 2021. Der Interessenkonflikt (Auftragsstudie) wurde nicht kenntlich gemacht.
 
Nur eine Woche nach der zurückgezogenen Impfstudie erschien in der ansonsten renommierten Fachzeitschrift ''JAMA Pediactrics'' eine zweite Veröffentlichung, an der Harald Walach beteiligt war. Es handelt sich um eine vom Querdenken-Verein [[Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.]] - dem Walach und die anderen Autoren selbst angehören - finanzierte Auftragsstudie, die lediglich als "Research Letter" (Forschungsbrief) veröffentlicht wurde und keinem wissenschaftlichen Gutachterprozess (Peer Review) unterlag. Veröffentlichungsdatum ist der 30. Juni 2021. Der Interessenkonflikt (Auftragsstudie) wurde nicht kenntlich gemacht.
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In dem Beitrag mit dem Titel ''"Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children - A Randomized Clinical Trial"''<ref>Harald Walach, [[Ronald Weikl]], Juliane Prentice (Psychotherapeutin aus Müllheim), [[Andreas Diemer]], Helmut Traindl (Traindl-consult, Wien), Anna Kappes (Psychotherapeutin aus Müllheim), [[Stefan Hockertz]]: Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children - A Randomized Clinical Trial, JAMA Pediatr. Online veröffentlicht 30. Juni 2021. doi:10.1001/jamapediatrics.2021.2659</ref> [https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2781743 Link zu Artikel bei JAMA Pediatr.]) wird behauptet, dass das Tragen von Atemschutzmasken beim Kindern mit schweren gesundheitlichen Risiken verbunden sei. Die Co-Autoren stammen ebenfalls aus dem Querdenkenbereich: [[Ronald Weikl]], [[Andreas Diemer]], Prentice Juliana, Traindl Helmut, Kappes A und Stefan Hockertz. Keiner der Beteiligten ist Experte für Atemluftmessungen. Am Ende des Research Letters heißt es:
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In dem Beitrag mit dem Titel ''"Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children - A Randomized Clinical Trial"''<ref>Harald Walach, [[Ronald Weikl]], Juliane Prentice, [[Andreas Diemer]], Helmut Traindl, Anna Kappes, [[Stefan Hockertz]]: Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children - A Randomized Clinical Trial, JAMA Pediatr. Online veröffentlicht 30. Juni 2021. doi:10.1001/jamapediatrics.2021.2659</ref> [https://jamanetwork.com/journals/jamapediatrics/fullarticle/2781743 Link zu Artikel bei JAMA Pediatr.]) wird behauptet, dass das Tragen von Atemschutzmasken beim Kindern mit schweren gesundheitlichen Risiken verbunden sei. Die Co-Autoren stammen ebenfalls aus dem Querdenkenbereich: [[Ronald Weikl]], [[Andreas Diemer]], Juliane Prentice (Psychotherapeutin aus Müllheim), Traindl Helmut (Traindl-consult, Wien), Anna Kappes (Psychotherapeutin aus Müllheim und [[Stefan Hockertz]]. Keiner der Beteiligten ist Experte für Atemluftmessungen. Am Ende des Research Letters heißt es:
 
:''Kinder müssen diese Masken in Schulen täglich mehrere Stunden lang tragen. Dies belegt eindeutig, dass sich Kinder beim Maskentragen regelmäßig durch Rückatmung von Kohlendioxid vergiften und höchsten gesundheitlichen Gefahren aussetzen, was juristisch gesehen eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.''
 
:''Kinder müssen diese Masken in Schulen täglich mehrere Stunden lang tragen. Dies belegt eindeutig, dass sich Kinder beim Maskentragen regelmäßig durch Rückatmung von Kohlendioxid vergiften und höchsten gesundheitlichen Gefahren aussetzen, was juristisch gesehen eindeutig den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.''
  
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