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Als '''Hamerscher Herd''' (HH) (registrierte Wortmarke) werden von Anhängern der von [[Ryke Geerd Hamer]] erfundenen [[Germanische Neue Medizin|Germanischen Neuen Medizin]] (GNM) bestimmte Strukturen (meist im Hirn) bezeichnet, die laut GNM ausschließlich in einem Computertomogramm bei bestimmten Phasen einer Krankheit erkennbar wären und sich zur GNM-eigenen Diagnostik eignen sollen. Außerhalb der GNM ist dieser Begriff unbekannt und wurde wissenschaftlich weder rezipiert noch anerkannt. Mehrere Stellungnahmen von radiologischen Experten widersprechen der GNM-Lehre in diesem Punkt und weisen nach, dass die von Hamer als HH bezeichneten Strukturen entweder technische Artefakte oder körpereigene Strukturen ohne eine besondere pathologische Bedeutung sind oder es sich um seit langem gut bekannte pathologische Veränderungen handelt, und dass der Nichtradiologe Hamer bei diesen Strukturen zu einer seit Jahren anhaltenden Fehldeutung kommt. Es gibt keinen einzigen seriösen Nachweis der Existenz eines derartigen so genannten Hamerschen Herdes. Alle bis dato von Hamer vorgelegten Computertomogramme lassen sich problemlos radiologisch als technisch bedingte Artefakte, Hirntumoren, Zysten oder übliche anatomische Strukturen einordnen. Manche der von Hamer präsentierten Aufnahmen lassen sich eindeutig durch die anfängliche mangelhafte Technik der ersten Generationen von CT-Scannern erklären und wären mit heutigen Scannern nicht mehr reproduzierbar.
 
Als '''Hamerscher Herd''' (HH) (registrierte Wortmarke) werden von Anhängern der von [[Ryke Geerd Hamer]] erfundenen [[Germanische Neue Medizin|Germanischen Neuen Medizin]] (GNM) bestimmte Strukturen (meist im Hirn) bezeichnet, die laut GNM ausschließlich in einem Computertomogramm bei bestimmten Phasen einer Krankheit erkennbar wären und sich zur GNM-eigenen Diagnostik eignen sollen. Außerhalb der GNM ist dieser Begriff unbekannt und wurde wissenschaftlich weder rezipiert noch anerkannt. Mehrere Stellungnahmen von radiologischen Experten widersprechen der GNM-Lehre in diesem Punkt und weisen nach, dass die von Hamer als HH bezeichneten Strukturen entweder technische Artefakte oder körpereigene Strukturen ohne eine besondere pathologische Bedeutung sind oder es sich um seit langem gut bekannte pathologische Veränderungen handelt, und dass der Nichtradiologe Hamer bei diesen Strukturen zu einer seit Jahren anhaltenden Fehldeutung kommt. Es gibt keinen einzigen seriösen Nachweis der Existenz eines derartigen so genannten Hamerschen Herdes. Alle bis dato von Hamer vorgelegten Computertomogramme lassen sich problemlos radiologisch als technisch bedingte Artefakte, Hirntumoren, Zysten oder übliche anatomische Strukturen einordnen. Manche der von Hamer präsentierten Aufnahmen lassen sich eindeutig durch die anfängliche mangelhafte Technik der ersten Generationen von CT-Scannern erklären und wären mit heutigen Scannern nicht mehr reproduzierbar.
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Die von Hamer postulierten HH sollen seiner Meinung nach in einem Zusammenhang mit dem sogenannten "DHS" ([[Dirk-Hamer-Syndrom]]) seiner Lehre stehen, das auch Gegenstand seiner abgelehnten Habilitationsschrift an der Uni Tübingen war.
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Die von Hamer postulierten HH sollen seiner Meinung nach in einem Zusammenhang mit dem so genannten "DHS" ([[Dirk-Hamer-Syndrom]]) seiner Lehre stehen, das auch Gegenstand seiner abgelehnten Habilitationsschrift an der Uni Tübingen war.
    
Hamer unterscheidet prinzipiell zwei unterschiedliche Hamersche Herde:
 
Hamer unterscheidet prinzipiell zwei unterschiedliche Hamersche Herde:
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''Nach Informationen der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) kommt es immer wieder vor, dass Tumorpatienten in der Hamerschen Lehre ihre letzte Zuflucht sehen. Ein Ergebnis ist dann nicht selten das Nachsuchen um eine native CT-Untersuchung, um so genannte "Hamersche Herde" zu entdecken, aus dem Vorhandensein dann eine Therapie abgeleitet werden könne. Diese Herde zeigen nach DRG-Angaben jedoch nur Kreisartefakte, wie sie bei CT-Geräten älterer Bauart auftreten können, wenn diese technisch nicht einwandfrei arbeiten. Die DRG empfiehlt daher: Wenn Tumorpatienten im finalen Stadium auf die Überweisung zu einer CT-Untersuchung des Schädels drängen, sollte sehr genau hinterfragt werden, wer die Untersuchung wünscht und vor allem, welchem Zweck sie dienen soll. Eine CT-Untersuchung des Schädels mit dem Ziel der Detektion "Hamerscher Herde" ist nach der Röntgenverordnung nicht zulässig, so die DRG''. Quelle: <ref>http://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/aktuell/index.html Ausgabe 08-2008</ref>
 
''Nach Informationen der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) kommt es immer wieder vor, dass Tumorpatienten in der Hamerschen Lehre ihre letzte Zuflucht sehen. Ein Ergebnis ist dann nicht selten das Nachsuchen um eine native CT-Untersuchung, um so genannte "Hamersche Herde" zu entdecken, aus dem Vorhandensein dann eine Therapie abgeleitet werden könne. Diese Herde zeigen nach DRG-Angaben jedoch nur Kreisartefakte, wie sie bei CT-Geräten älterer Bauart auftreten können, wenn diese technisch nicht einwandfrei arbeiten. Die DRG empfiehlt daher: Wenn Tumorpatienten im finalen Stadium auf die Überweisung zu einer CT-Untersuchung des Schädels drängen, sollte sehr genau hinterfragt werden, wer die Untersuchung wünscht und vor allem, welchem Zweck sie dienen soll. Eine CT-Untersuchung des Schädels mit dem Ziel der Detektion "Hamerscher Herde" ist nach der Röntgenverordnung nicht zulässig, so die DRG''. Quelle: <ref>http://www.aerztekammer-bw.de/aerzteblatt/aktuell/index.html Ausgabe 08-2008</ref>
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==Sogenannte ''Verifikation'' der Fa. Siemens (1989)==
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==So genannte ''Verifikation'' der Fa.&nbsp;Siemens (1989)==
 
[[image:zsiemens.jpg|Schreiben der Firma Siemens|left|thumb]]
 
[[image:zsiemens.jpg|Schreiben der Firma Siemens|left|thumb]]
Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung der Fa.&nbsp;Siemens von 1989 über acht Ausschlusskriterien von Artefakten im Hirn-CT, die auf Anregung von Hamer erstellt wurde und ansonsten nicht veröffentlicht wurde, sondern offenbar Hamer zur eigenen Verwendung überlassen wurde. Dieses Schreiben, das seltsamerweise auch von Hamer selbst unterzeichnet wurde, kann aber nicht als Nachweis für die Richtigkeit der „eisernen Regeln des Krebses“ oder seiner ''Hamerschen Herde'' dienen. Die Bescheinigung der Fa.&nbsp;Siemens zertifiziert definitiv nicht, dass es sich bei den von Hamer beobachteten und in diversen eigenen Publikationen veröffentlichten Ringen '''nicht''' um Artefakte handelt, sondern beschreibt 7&nbsp;Ausschlusskriterien (in der Einleitung ist dagegen merkwürdigerweise von&nbsp;8 die Rede). Dies muß Hamer selbst aufgefallen sein, denn er versuchte nachträglich ein weiteres Gutachten mit anderem Wortlaut von Siemens zu erhalten, was ihm jedoch nicht ausgestellt wurde.  
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Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung der Fa.&nbsp;Siemens von 1989 über acht Ausschlusskriterien von Artefakten im Hirn-CT, die auf Anregung von Hamer erstellt wurde und ansonsten nicht veröffentlicht wurde, sondern offenbar Hamer zur eigenen Verwendung überlassen wurde. Dieses Schreiben, das seltsamerweise auch von Hamer selbst unterzeichnet wurde, kann aber nicht als Nachweis für die Richtigkeit der „eisernen Regeln des Krebses“ oder seiner ''Hamerschen Herde'' dienen. Die Bescheinigung der Fa.&nbsp;Siemens zertifiziert definitiv nicht, dass es sich bei den von Hamer beobachteten und in diversen eigenen Publikationen veröffentlichten Ringen '''nicht''' um Artefakte handelt, sondern beschreibt 7&nbsp;Ausschlusskriterien (in der Einleitung ist dagegen merkwürdigerweise von&nbsp;8 die Rede). Dies muss Hamer selbst aufgefallen sein, denn er versuchte nachträglich ein weiteres Gutachten mit anderem Wortlaut von Siemens zu erhalten, was ihm jedoch nicht ausgestellt wurde.  
In seiner „Kurzeinführung in die Neue Medizin“ schreibt Hamer zur Entstehungsgeschichte des Dokuments: ''Ich meldete mich mit einem „Anliegen“ bei dem Chef der Computertomographie-Abteilung der Herstellungsfirma Siemens, Herrn Feindor. Wir hatten eine angenehme Besprechung, in deren Verlauf ich ihn bat, dass wir beide miteinander zusammen festlegen möchten, welche Kriterien beim Ringartefakt erfüllt sein müssten und wann sicher kein Ringartefakt vorliegen könne. Herr Feindor ist Ingenieur, und wir hatten überhaupt keine Probleme die Bedingungen festzulegen, die in diesem oder in jenem Fall erfüllt oder nicht erfüllt sein dürften. Das war am 18.12.89. Am 22.12.89 wurde das endgültige Protokoll unterzeichnet [...]'' Hamer hat also die Kriterien für die Artefakte selbst festgelegt. Doch dabei hat er sich ein Bein gestellt, denn er schreibt, dass kein Artefakt des CT vorläge, wenn eine Struktur auch im NMR (MRT/Kernspintomographie) oder in der Wiederholung des CT mit anderer Positionierung des Patienten nachzuweisen wäre. Das ist auch vollkommen logisch und nachvollziehbar. Nur konnte ein Hamer-Herd bislang noch nie in einem NMR/MRT nachvollzogen werden. In Hamers Aufzeichnungen findet sich kein einziger Fall eines Patienten, bei dem ein und derselbe „Hamer-Herd“ sowohl im cCT als auch im NMR zu finden gewesen wäre. Auch fehlt bislang jeder Beleg dafür, dass jemals ein „Hamer-Herd“ bei einem erneuten CT an gleicher Stelle wieder gefunden worden wäre. Daher ist dieses Schreiben völlig ungeeignet, die Hypothese der Existenz der sogenannten ''Hamerschen Herde'' zu beweisen.
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In seiner „Kurzeinführung in die Neue Medizin“ schreibt Hamer zur Entstehungsgeschichte des Dokuments: ''Ich meldete mich mit einem „Anliegen“ bei dem Chef der Computertomographie-Abteilung der Herstellungsfirma Siemens, Herrn Feindor. Wir hatten eine angenehme Besprechung, in deren Verlauf ich ihn bat, dass wir beide miteinander zusammen festlegen möchten, welche Kriterien beim Ringartefakt erfüllt sein müssten und wann sicher kein Ringartefakt vorliegen könne. Herr Feindor ist Ingenieur, und wir hatten überhaupt keine Probleme die Bedingungen festzulegen, die in diesem oder in jenem Fall erfüllt oder nicht erfüllt sein dürften. Das war am 18.12.89. Am 22.12.89 wurde das endgültige Protokoll unterzeichnet [...]'' Hamer hat also die Kriterien für die Artefakte selbst festgelegt. Doch dabei hat er sich ein Bein gestellt, denn er schreibt, dass kein Artefakt des CT vorläge, wenn eine Struktur auch im NMR (MRT/Kernspintomographie) oder in der Wiederholung des CT mit anderer Positionierung des Patienten nachzuweisen wäre. Das ist auch vollkommen logisch und nachvollziehbar. Nur konnte ein Hamer-Herd bislang noch nie in einem NMR/MRT nachvollzogen werden. In Hamers Aufzeichnungen findet sich kein einziger Fall eines Patienten, bei dem ein und derselbe „Hamer-Herd“ sowohl im CT als auch im NMR zu finden gewesen wäre. Auch fehlt bislang jeder Beleg dafür, dass jemals ein „Hamer-Herd“ bei einem erneuten CT an gleicher Stelle wieder gefunden worden wäre. Daher ist dieses Schreiben völlig ungeeignet, die Hypothese der Existenz der so genannten ''Hamerschen Herde'' zu beweisen.
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==Schädel CT Aufnahmen die von Hamer präsentiert werden==
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==Schädel CT-Aufnahmen, die von Hamer präsentiert werden==
 
Die Bilder stammen aus seinem Buch: <ref>Hamer RG, Vermächtnis einer neuen Medizin. Amici Di Dirk</ref>.
 
Die Bilder stammen aus seinem Buch: <ref>Hamer RG, Vermächtnis einer neuen Medizin. Amici Di Dirk</ref>.
 
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|[[image:VNM1-220.jpg|page 220|600px]] || Seite 220: zwei Ringartefakte, einer jeweils pro Aufnahme.  
 
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|[[image:VNM1-223.jpg|page 223|600px]] || Seite 223: zwei CT Aufnahmen ein und desselben Patienten mit angeblichem Brustkrebs. Die Qualität ist sehr schlecht. Hamer meint, dass der Radiologe hier zwei Aufnahmen gemacht hätte und zwischenzeitlich die Patientin 2&nbsp;cm seitlich verlagert worden wäre um ein Artefakt erkennen zu können. Allerdings ist auf diesen Aufnahmen keinerlei Ringartefakt zu erkennen. Die gezeigten Aufnahmen sind daher für diesen Zweck ungeeignet. Zu sehen sind normale Gyri und Sulci der Grosshirnrinde, die durch die CT-Schichten angeschnitten sind und daher ovale oder kreisförmige Strukturen zeigt (siehe Vergleichsaufnahme unten). Der neutrale Betrachter versteht hier nicht, warum Hamer selektiv sich auf eine einzelne Struktur bezieht und nicht auf gleiche Strukturen (hier: Gyri) an anderer Stelle. Hamer bestätigt hier, dass die Patientin zu rein (nicht geeigneten) experimentellen Zwecken doppelt untersucht wurde, und somit der doppelten Strahlendosis ausgesetzt wurde. Dies ist laut RÖV nicht zulässig, die Patientin hat hier Anspruch auf Schadenersatz. Derartige Versuche ließen sich auch an Wasserphantomen oder im Tierversuch machen.
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|[[image:VNM1-223.jpg|page 223|600px]] || Seite 223: zwei CT-Aufnahmen ein und desselben Patienten mit angeblichem Brustkrebs. Die Qualität ist sehr schlecht. Hamer meint, dass der Radiologe hier zwei Aufnahmen gemacht hätte und zwischenzeitlich die Patientin 2&nbsp;cm seitlich verlagert worden wäre um ein Artefakt erkennen zu können. Allerdings ist auf diesen Aufnahmen keinerlei Ringartefakt zu erkennen. Die gezeigten Aufnahmen sind daher für diesen Zweck ungeeignet. Zu sehen sind normale Gyri und Sulci der Grosshirnrinde, die durch die CT-Schichten angeschnitten sind und daher ovale oder kreisförmige Strukturen zeigt (siehe Vergleichsaufnahme unten). Der neutrale Betrachter versteht hier nicht, warum Hamer selektiv sich auf eine einzelne Struktur bezieht und nicht auf gleiche Strukturen (hier: Gyri) an anderer Stelle. Hamer bestätigt hier, dass die Patientin zu rein (nicht geeigneten) experimentellen Zwecken doppelt untersucht wurde, und somit der doppelten Strahlendosis ausgesetzt wurde. Dies ist laut RÖV nicht zulässig, die Patientin hat hier Anspruch auf Schadenersatz. Derartige Versuche ließen sich auch an Wasserphantomen oder im Tierversuch machen.
 
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|[[image:VNM1-224.jpg|page 224|600px]] || Seite 224: CT eines Bankers aus London.
 
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[[image:laue-diffraction.jpg|Laue Beugungsmuster|thumb]]
 
[[image:laue-diffraction.jpg|Laue Beugungsmuster|thumb]]
 
[[image:debye-scherrer.jpg|ein Debye-Scherrer Diffraktometer|thumb]]
 
[[image:debye-scherrer.jpg|ein Debye-Scherrer Diffraktometer|thumb]]
In Kreisen der Hameranhänger sind auch Versuche bekannt geworden, die präsentierten Ringartefakte als Röntgenbeugungsmuster von Kristallen zu werten. Teilweise ist dabei von einer möglichen ''Brechung'' von Röntgenstrahlen die Rede. Röntgenstrahlen werden an Materie aber im Gegensatz zu Licht nicht gebrochen (Refraktion), da die Brechzahl jedweder Materie für Röntgenstrahlung nur sehr wenig von&nbsp;1 abweicht. Daher gibt es auch keine Röntgenlinsen oder Röntgenoptiken. Röntgenstrahlen können dagegen gebeugt werden. Die Röntgenbeugung wird in der Kristallographie zur Bestimmung und zum Vermessen von Einkristallen und deren geordneten Kristallgittern verwendet. Die Wellenlänge der Röntgenstrahlung ist dabei nicht weit entfernt von den Gitterabständen im Kristall oder vergleichbar mit diesen Abständen (Die Wellenlänge von Röntgenstrahlen liegt in der Größenordnung von 1&nbsp;pm bis 10&nbsp;nm, was auch dem Abstand der Atome in den untersuchten Kristallen entsprechen muss). Röntgenbeugungsuntersuchungen werden nach dem Laue-Verfahren (X-Ray Diffraction / XRD, single crystal diffraction, http://jcrystal.com/steffenweber/JAVA/jlaue/jlaue.html) und nach dem aufwendigeren Debye-Scherrer-Verfahren (sogenannte Powder Diffraction) durchgefüht (zusätzlich durch Verfahren bei denen Neutronen zum Einsatz kommen). Sowohl für das Laue- wie auch für das Debye-Scherrer-Verfahren sind CT-Scanner nicht geeignet und die entstehenden Beugungsmuster sind in keinster Weise mit Ringartefakten der CT-Technik verwechselbar oder stellten sich gar auf CT-Röntgenfilmen dar. Bei CT-Untersuchungen entsteht ja das 2D-Schnittbild erst durch rein rechnerische Rückprojektion und stellt nicht etwaige Beugungsmuster winzigster Abmessungen von Kristallen dar. Beim Debye-Scherrer-Verfahren können bei Ausnutzung monochromatischer Strahlung und rotierendem Kristallpulver als Untersuchungsmaterial die so genannten Debye-Scherrer-Ringe in speziellen Diffraktometern beobachtet werden. Beim Laue-Verfahren kann ein herkömmliches Röntgenspektrum einer Röntgenröhre (Bremsstrahlung) angewandt werden, während beim Debye-Scherrer-Verfahren monochromatische Strahlung (einer bestimmten Wellenlänge) notwendig ist, deren Erzeugung eines großen technischen Aufwandes bedarf. Die Auswertung erfolgt in speziellen Einkristall-Diffraktometern oder Debye-Scherrer-Diffraktometern.
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In Kreisen der Hameranhänger sind auch Versuche bekannt geworden, die präsentierten Ringartefakte als Röntgenbeugungsmuster von Kristallen zu werten. Teilweise ist dabei von einer möglichen ''Brechung'' von Röntgenstrahlen die Rede. Röntgenstrahlen werden an Materie aber im Gegensatz zu Licht nicht gebrochen (Refraktion), da die Brechzahl jedweder Materie für Röntgenstrahlung nur sehr wenig von&nbsp;1 abweicht. Daher gibt es auch keine Röntgenlinsen oder Röntgenoptiken. Röntgenstrahlen können dagegen gebeugt werden. Die Röntgenbeugung wird in der Kristallographie zur Bestimmung und zum Vermessen von Einkristallen und deren geordneten Kristallgittern verwendet. Die Wellenlänge der Röntgenstrahlung ist dabei nicht weit entfernt von den Gitterabständen im Kristall oder vergleichbar mit diesen Abständen (Die Wellenlänge von Röntgenstrahlen liegt in der Größenordnung von 1&nbsp;pm bis 10&nbsp;nm, was auch dem Abstand der Atome in den untersuchten Kristallen entsprechen muss). Röntgenbeugungsuntersuchungen werden nach dem Laue-Verfahren (X-Ray Diffraction / XRD, single crystal diffraction, http://jcrystal.com/steffenweber/JAVA/jlaue/jlaue.html) und nach dem aufwändigeren Debye-Scherrer-Verfahren (so genannte Powder Diffraction) durchgeführt (zusätzlich durch Verfahren bei denen Neutronen zum Einsatz kommen). Sowohl für das Laue- wie auch für das Debye-Scherrer-Verfahren sind CT-Scanner nicht geeignet und die entstehenden Beugungsmuster sind in keinster Weise mit Ringartefakten der CT-Technik verwechselbar oder stellten sich gar auf CT-Röntgenfilmen dar. Bei CT-Untersuchungen entsteht ja das 2D-Schnittbild erst durch rein rechnerische Rückprojektion und stellt nicht etwaige Beugungsmuster winzigster Abmessungen von Kristallen dar. Beim Debye-Scherrer-Verfahren können bei Ausnutzung monochromatischer Strahlung und rotierendem Kristallpulver als Untersuchungsmaterial die so genannten Debye-Scherrer-Ringe in speziellen Diffraktometern beobachtet werden. Beim Laue-Verfahren kann ein herkömmliches Röntgenspektrum einer Röntgenröhre (Bremsstrahlung) angewandt werden, während beim Debye-Scherrer-Verfahren monochromatische Strahlung (einer bestimmten Wellenlänge) notwendig ist, deren Erzeugung eines großen technischen Aufwandes bedarf. Die Auswertung erfolgt in speziellen Einkristall-Diffraktometern oder Debye-Scherrer-Diffraktometern.
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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[[category:Artefakt]]
 
[[category:Artefakt]]
 
[[category:GNM]]
 
[[category:GNM]]
[[category:Pseudomedizin]]
 
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