Haifit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Entscheidung des Münchner Landgerichts vom April 1997, den Vertrieb von Haifit zu stoppen und es als nicht verkehrsfähig einzustufen, wurde vom Bayr. Verwaltungsgericht im Mai 1997 kassiert. Seit dieser Zeit darf Haifit - nun als [[Nahrungsergänzungsmittel]] - bundesweit vertrieben werden. Damit ist ein unwirksames Wundermittel wieder legal im Verkehr, da es lediglich ein Gemisch aus Lebensmittelbestandteilen ist. Solange der Anbieter nur unter der Hand Werbung für sein Wundermittel betreibt, kann er dies ohne Ärger mit der dt. Justiz tun. Ein typisches Beispiel für den tatsächlichen Wert des Rechtssystems und ein Maß für das geringe Verbraucherschutzniveau in der BRD.
 
Die Entscheidung des Münchner Landgerichts vom April 1997, den Vertrieb von Haifit zu stoppen und es als nicht verkehrsfähig einzustufen, wurde vom Bayr. Verwaltungsgericht im Mai 1997 kassiert. Seit dieser Zeit darf Haifit - nun als [[Nahrungsergänzungsmittel]] - bundesweit vertrieben werden. Damit ist ein unwirksames Wundermittel wieder legal im Verkehr, da es lediglich ein Gemisch aus Lebensmittelbestandteilen ist. Solange der Anbieter nur unter der Hand Werbung für sein Wundermittel betreibt, kann er dies ohne Ärger mit der dt. Justiz tun. Ein typisches Beispiel für den tatsächlichen Wert des Rechtssystems und ein Maß für das geringe Verbraucherschutzniveau in der BRD.
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Der kommerzionelle Fang von Haien u.a. für "medizinische" Zwecke führt dazu, dass viele dieser Arten inzwischen vom Aussterben bedroht sind <ref>http://www.greenpeace-magazin.de/index.php?id=4796</ref>.
  
 
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Schadensfälle: bisher keine bekannt.
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Fazit: maßlos überteuertes Lebensmittel ohne medizinischen Nutzen, das zur Gefährdung von Tierarten beiträgt.
 
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Version vom 13. November 2008, 20:39 Uhr

Haifit (Haifischknopel, engl. shark cartilage) ist ein umstrittenes aus Haifischknorpelpulver, Gelatine, Haferflocken und Apfelpulver, Aromastoffen, dem Säuerungsmittel Sorbit, Vitamin E sowie den beiden Enzymen Bromelain und Papain zusammengemischtes Präparat, das von ihren Befürwortern gegen Krebs, Osteoporose und Arthritis beworben wird. Es gibt keinen seriösen Hinweis auf Wirksamkeit dieser Mittel.

Von der in Starnberg ansässigen Firma Medisana Medizinische Vertriebsgesellschaft, Wilhelmshöhenstr.16, 82319 Starnberg (nicht zu verwechseln mit der Fa. Medisana AG aus Meckenheim), wurde Mitte der 1990iger Jahre das Produkt Haifit als Mittel gegen Krebs propagiert. Kernpunkt dieser Behauptung war die angebliche Beobachtung, dass Hai keinen Krebs bekommen würden. Dass diese Behauptung falsch ist, wird von John C. Harshberger, Direktor der Registry of tumors in lower animals der Smithonian Institution in Washington D.C. belegt. In diesem Register sind mehrere Dutzend Reporte über Krebs bei Haien dokumentiert (http://www.sharkinfo.ch/SI1_96d/knorpel.html).

Das Produkt bestand laut Packungsbeilage aus Haifischknorpelpulver, Gelatine, Haferflocken und Apfelpulver, Aromastoffen, dem Säuerungsmittel Sorbit, Vitamin E sowie den beiden Enzymen Bromelain und Papain.

Seine Eigenwerbung versprach u.a. Heilwirkung für Muskeln, Gelenke und sogar bei Osteoporose und Arthritis. Der Preis für das Wundermittel war enorm. 122 Mark (ca. 60 Euro) kostete eine Packung mit dreißig Beuteln. Wer, wie empfohlen, zwei bis drei Beutel pro Tag zu sich nimmt, gibt täglich 4-6 Euro aus.

Haifit war nach Angaben zweier Vertriebsfirmen (Haifit aus der BRD, Ottikur/Meditech aus der Schweiz) aus nicht verwertbarem Beifang der Hochseefischerei entstanden. Haie, die in die Netze gehen würden, würden entsprechend verwertet. Aber diese Behauptung ist nach http://www.elasmo.de/gefavhur.htm falsch, da heutzutage durchaus gezielt wegen ihres Skeletts und ihrer Flossen gefangen werden.

Der Marburger Apotheker Dr. Georg Huesman hatte sich über Haifit (Produkt der Starnberger Firma Medisana), einem Heilmittel aus Haifischknorpeln zur Anregung von Knorpelwachstum bei Gelenkerkrankungen so geärgert, dass er das Mittel als Scheiß des Monats in sein Schaufenster stellte. Der Vertreiber verklagte daraufhin Huesman auf Zahlung von 150.000 Euro Schadensersatz, denn als die Sache ins TV kam, ging der Umsatz mit Haifit auf Null zurück.

Über die Schadensersatzklage wurde am 30.4.1996 verhandelt, nachdem vorher von der Firma Medisana erfolgreich (!) eine einstweilige Verfügung gegen Huesman erwirkt worden war, die ihm die Behauptung, dass das Teil ein 'Scheiß des Monats' sei, gegen Strafandrohung von Euro 100.000 untersagte. Diese einstweilige Verfügung wurde am 23.5.1996 bestätigt.

Am 24.4.1997 hat das Landgericht München die Schadensersatzklage von mittlerweile 150.000 Euro der Fa. Medisana gegen Huesman jedoch zurückgewiesen. Medisana zog daraufhin vor dem Bundesgerichtshof und unterlag im Februar 1999 letztinstanzlich mit ihrer Schadensersatzklage.

Die Entscheidung des Münchner Landgerichts vom April 1997, den Vertrieb von Haifit zu stoppen und es als nicht verkehrsfähig einzustufen, wurde vom Bayr. Verwaltungsgericht im Mai 1997 kassiert. Seit dieser Zeit darf Haifit - nun als Nahrungsergänzungsmittel - bundesweit vertrieben werden. Damit ist ein unwirksames Wundermittel wieder legal im Verkehr, da es lediglich ein Gemisch aus Lebensmittelbestandteilen ist. Solange der Anbieter nur unter der Hand Werbung für sein Wundermittel betreibt, kann er dies ohne Ärger mit der dt. Justiz tun. Ein typisches Beispiel für den tatsächlichen Wert des Rechtssystems und ein Maß für das geringe Verbraucherschutzniveau in der BRD.

Der kommerzionelle Fang von Haien u.a. für "medizinische" Zwecke führt dazu, dass viele dieser Arten inzwischen vom Aussterben bedroht sind [1].

Schadensfälle: bisher keine bekannt. Fazit: maßlos überteuertes Lebensmittel ohne medizinischen Nutzen, das zur Gefährdung von Tierarten beiträgt.

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