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in einer Presseinformationvom 16. Mai 2013  veröffentlichte die Rechtsanwaltskammer Berlin  folgende Warnung:<ref>http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_01-mitteilungen/Mai_13/conta_Graf_160513.php</ref>
 
in einer Presseinformationvom 16. Mai 2013  veröffentlichte die Rechtsanwaltskammer Berlin  folgende Warnung:<ref>http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_01-mitteilungen/Mai_13/conta_Graf_160513.php</ref>
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:"In letzter Zeit tritt die „Bürger Kanzlei Graf von Andechs“ bzw. die „Kanzlei Graf von Andechs“unter Verwendung einer Berliner Anschrift häufig auf. Durch diese Bezeichnungen und durch die wechselnden Angaben, dass in dem Büro z.B. „Menschenrechtsanwälte“ oder „Menschenrechtsbeistände“ nach „EU-Charta Art. 47“, „Internationale Rechtskonsulenten“ bzw. „Anwälte“ nach „CCBE“ arbeiten, wird der Eindruck erweckt, als ob dort Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte tätig sind.''
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:I''n letzter Zeit tritt die „Bürger Kanzlei Graf von Andechs“ bzw. die „Kanzlei Graf von Andechs“unter Verwendung einer Berliner Anschrift häufig auf. Durch diese Bezeichnungen und durch die wechselnden Angaben, dass in dem Büro z.B. „Menschenrechtsanwälte“ oder „Menschenrechtsbeistände“ nach „EU-Charta Art. 47“, „Internationale Rechtskonsulenten“ bzw. „Anwälte“ nach „CCBE“ arbeiten, wird der Eindruck erweckt, als ob dort Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte tätig sind.''
    
:''Die auf den der Rechtsanwaltskammer Berlin vorliegenden Briefbögen aufgeführten Personen sind jedoch in Berlin nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Auch  aus dem bundesweiten Rechtsanwaltsregister ergibt sich, dass keiner der auf den Kanzleibögen aufgeführten Personen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist''.
 
:''Die auf den der Rechtsanwaltskammer Berlin vorliegenden Briefbögen aufgeführten Personen sind jedoch in Berlin nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Auch  aus dem bundesweiten Rechtsanwaltsregister ergibt sich, dass keiner der auf den Kanzleibögen aufgeführten Personen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist''.
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